Lebensmittelsicherheit, HACCP, IFS, BRC & FSSC

Welche Anforderungen stellt der IFS Food an das Schädlingsmanagement?

Welche Anforderungen stellt der IFS Food an das Schädlingsmanagement? - BannerHeute möchten wir Ihnen aus Sicht eines IFS Zertifizierungsauditors zeigen, was im Audit in Bezug auf das Schädlingsmanagement gefordert ist und woran es immer wieder hakt, das heißt, wo immer wieder Abweichungen festgestellt werden. Grundsätzlich wird das Thema Schädlingsmanagement in den Lebensmittelsicherheitsstandards als wichtige Grundlage für Hygiene, Qualität und Sicherheit der Lebensmittel gewertet. Daher wird sich Ihr Zertifizierungsauditor bei einem IFS Food Audit Ihre Maßnahmen und Aufzeichnungen sehr detailliert ansehen. Begleiten Sie uns einfach mal durch ein Audit zum Thema Schädlingsmanagement.

Weitere spannende Beiträge zum Thema Lebensmittelsicherheit:

(1) Wie kann man Schädlingsbefall in Lebensmittelbetrieben vermeiden? – Tipps eines Schädlingsbekämpfers
(2) Was sind unangekündigte IFS Food Safety Checks und Food Safety Audits?
(3) Validierung in der Lebensmittelindustrie – diese Anforderungen stellen die Standards an die Prozessvalidierung


Welche Vorgaben gibt es für ein Schädlingsmanagement?

In allen GFSI-anerkannten Lebensmittelsicherheitsstandards gibt es ganz konkrete Anforderungen an das Schädlingsmanagement. Dieses Thema zählt zu den Präventivprogrammen, die ein Unternehmen umsetzen muss. Auch in der Bekanntmachung der EU-Kommission zu Hygiene und HACCP vom 30.07.2016 wird im Punkt 2.3 des Anhangs I das Präventivprogramm (PRP) “Schädlingskontrolle und -bekämpfung: Schwerpunktsetzung auf Prävention“ beschrieben.


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Bekanntmachung der EU-Kommission zum Thema Schädlingsmanagement

Die EU-Kommission setzen ihren Schwerpunkt auf die Prävention und fordert damit, dass die Unternehmen zu-nächst einmal selber verantwortlich sind, Schädlingsbefall vorzubeugen. Die gefor-derten Maßnahmen sind:

  • Außenwände ohne Risse oder Spalten
  • Ordentliche und saubere Umgebung
  • Frei zugängliche Bereiche für Reinigung
  • Insektenschutzgitter an Fenstern
  • Türen und Tore geschlossen halten
  • Sauber halten von nicht genutzten Ausrüstungen oder Räumen
  • Beseitigung von Wassersammlungen

Darüber hinaus wird ein Programm zur Schädlingskontrolle und -bekämpfung gefordert:

  • Ausreichende Menge an Ködern an strategischen Stellen
  • Berücksichtigung von Nagetieren, Kriech-, Lauf- und Fluginsekten
  • Beseitigung toter Schädlinge und Insekten
  • Ursachenermittlung bei wiederkehrenden Problemen
  • Lagerung von Pestiziden ohne Kontaminationsgefahr für die Lebensmittel.

Es ist in dieser Bekanntmachung nicht explizit genannt, aber natürlich unbedingt notwendig, dass immer dann, wenn Probleme erkannt wurden, die Ursachen durch ,geeignete Maßnahmen beseitigt werden müssen. Das können die Verbesserung der Hygienemaßnahmen und/oder Bekämpfung der Schädlinge sein.


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Wie ist der Ablauf im Schädlingsmanagement?

In Anlehnung an die Norm DIN EN 16636:2015-05 „Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen – Anforderungen und Kompetenzen“ sieht ein Verfahrensablauf wie in Tabelle 1 dargestellt aus. Das heißt das Lebensmittelunternehmen kann die Verantwortung nicht vollständig an den externen Dienstleister abgeben. Wenn es Abweichungen in dem Bereich gibt, hört man im Audit leider häufig die Frage: „Wofür haben wir denn den Schädlingsbekämpfer?“ Letztlich trägt das Unternehmen aber nicht nur die Verantwortung dafür, Präventivmaßnahmen umzusetzen, sondern auch für die Leistung des von ihm beauftragten Dienstleisters. Dessen Leistungen müssen von verantwortlichen internen Personen überwacht und möglicherweise korrigiert werden.

Maßnahmen / AblaufVerantwortlichkeiten
1. Umsetzung notwendiger Basis-Hygienemaßnahmen
Mitarbeiter Lebensmittelunternehmen
2. Auswahl eines (externen) Dienstleisters für Schädlingsbekämpfung
Verantwortlicher Betreuer des Unternehmens
3. Bestandsaufnahme, Erstinspektion
Schädlingsbekämpfer und Verantwortlicher Betreuer des Unternehmens
4. Gefahrenanalyse unter Berücksichtigunug der Befalls- und Hygienesituation
Schädlingsbekämpfer und Verantwortlicher Betreuer des Unternehmens
5. Erstellung eines Schädlingsbekämpfungsplans
Schädlingsbekämpfer
6. Dienstleistungsvertrag
Verantwortliche/r des Lebensmittelunternehmens mit Schädlingsbekämpfer
7. Erarbeiten von Köderstellenplänen, Ausbringung von Ködern
Schädlingsbekämpfer
8. Regelmäßiges Monitorings / Überprüfung des Befalls
Schädlingsbekämpfer
9. Bei Bedarf Bekämpfungsmaßnahmen umsetzen
Schädlingsbekämpfer
10. Monitoring und daraus resultierende Maßnahmen dokumentieren
Schädlingsbekämpfer
11. Prüfen und akzeptieren der Dokumentation
Verantwortlicher Betreuer des Unternehmens
12. Durchführen von Wirksamkeitsprüfungen / Trendanalysen → 8.Schädlingsbekämpfer

Welche Anforderungen stellt der IFS Food an ein Schädlingsmanagement?

Der in Deutschland häufigste Standard zur Zertifizierung von Lebensmittelherstellern ist der IFS Food, der zurzeit in seiner Version 6.1 gültig ist. Daher sehen wir uns in diesem Beitrag die Anforderungen des IFS Food im Abschnitt 4.13 „Schädlingsüberwachung/ Schädlingsbekämpfung“ an.

Anforderungen IFS Food 6.1 [3]Was prüft der Auditor?
System zur SchädlingsbekämpfungWie sieht da System aus? Gibt es Vorgaben dafür, z.B. Verfahrensanweisung?
Erfüllung der rechtlichen BestimmungenWelche rechtlichen Vorgaben gibt es? Wer ist verantwortlich, diese zu erfassen und einzuhalten?
Mögliche SchädlingeWird aus dem System deutlich, gegen welche Arten von Schädlingen vorgegangen werden muss?
Lageplan mit AnwendungsartenLiegt ein aktueller Köderstellenplan vor? Entspricht der auch den im Betrieb angetroffenen Köderstellen? Sind die Köderstellen so angeordnet, dass sie effektiv wirken und keine Kontamination der Lebensmittel darstellen?
Köderidentifizierung vor OrtKann man die im Köderplan vorgesehenen Köder vor Ort identifizieren? Sind sie eindeutig gekennzeichnet?
Verantwortlichkeiten intern / externWer ist für Schädlingsbekämpfung zuständig? Ist ein interner Verantwortlicher benannt?
Verwendete MittelWelche Köderarten werden eingesetzt? Sind die verwendeten Mittel eindeutig benannt?
Anwendungsvorschriften / SicherheitsvorschriftenSind für alle verwendeten Mittel Sicherheitsdatenblätter vorhanden? Beinhalten diese notwendige Anwendungsvorschriften? Werden diese eingehalten?
Gefahrenanalyse / RisikobewertungLiegt eine schriftliche Gefahrenanalyse vor, auf deren Basis das System und der Köderstellenplan aufgebaut sind? Beinhaltet die Gefahrenanalyse für das Unternehmen spezifische Betrachtungen, z.B. welche Arten von Schädlingen sind relevant? Bietet das Unternehmen Unterschlupfmöglichkeiten? Wie ist der hygienische Zustand des Betriebes? Welche Nahrungsgrundlage bieten die hergestellten Produkte?
Qualifiziertes, ausgebildetes PersonalWird ein interner oder externer Schädlingsbekämpfer eingesetzt? Ist eine ausreichende Ausbildung nachweisbar?
Schriftlicher VertragLiegt mit einem externen Schädlingsbekämpfer ein gültiger schriftlicher Vertrag über die geforderten Leistungen vor? Regelt der Vertrag die Häufigkeit der Monitoring-Besuche und anderer Leistungen?
Dokumentation der InspektionWerden alle Inspektionen nachvollziehbar dokumentiert? Werden die einzelnen Köderstellen detailliert dokumentiert? Sind Inspektionsberichte beidseitig unterzeichnet? Werden auch Hinweise des Schädlingsbekämpfers zu allgemeinen Hygieneproblemen dokumentiert?
Umsetzung und Dokumentation von MaßnahmenWird in jeden Fall deutlich, welche Maßnahmen (welche eigesetzten Mittel) bei der Inspektion durchgeführt wurden?
Ausreichende Anzahl von Ködern, Fallen oder InsektenvernichternWie viele Köderstellen sind vorgesehen? Lässt sich deren Anzahl aus der Gefahrenanalyse logisch herleiten?
Geeignete Stellen der Köder, Fallen oder InsektenvernichternSind Insektenfallen so angebracht, dass eine Kontamination durch Herunterfallende Insekten ausgeschlossen ist? Sind alle Vorrichtungen funktionsfähig?
Kein Kontaminationsrisiko durch Köder, FallenBefinden sich alle Köder an den vorgesehenen Stellen? Sind Köder unversehrt?
Überprüfung von Lieferungen im WareneingangWird bei der Wareneingangsprüfung auch berücksichtigt, ob Waren bzw. deren Verpackung oder Paletten mit Schädlingen kontaminiert sind? Werden die Ergebnisse der Prüfung dokumentiert?
Dokumentation von Befall im WareneingangWird dokumentiert, wenn Befall oder Verdacht auf Befall festgestellt wurde?
Dokumentierte Maßnahmen in Bezug auf kontaminierte WareneingängeWelche Maßnahmen wurden nach festgestelltem Befall im Wareneingang durchgeführt? Sind die Maßnahmen dokumentiert nachweisbar? Waren die Maßnahmen geeignet?
Prüfung der Wirksamkeit durch TrendanalyseLiegt eine Trendanalyse vor? Wird ein ausreichender Zeitraum aufgeführt? Ist die Trendanalyse detailliert dargestellt (z.B. einzelne Schädlingsarten)? Wird durch die Trendanalyse die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen belegt?

Was sind häufige Abweichungen zum Schädlingsmanagement beim IFS Audit?

Obwohl die Schädlingsbekämpfung häufig durch sehr erfahrene externe Schädlingsbekämpfer durchgeführt wird, kommt es bei diesen Anforderungen dennoch immer wieder zu Abweichungen. Einige immer wieder vorkommende Fehler führen wir hier beispielhaft an:

1. Verantwortlichkeiten
Es wird kein interner Verantwortlicher benannt. Somit wird die Leistung des externen Schädlingsbekämpfers nicht überprüft. Insbesondere fallen Mängel in der Dokumentation dadurch nicht auf und werden nicht hinterfragt.

2. Rechtliche Vorgaben
Wenn die Schädlingsbekämpfung durch internes Fachpersonal durchgeführt wird, sind oft die zahlreichen gesetzlichen Vorgaben nicht bekannt.

3. Köderstellplan
Fehlende Fallen, andere Stellen als im Plan aufgeführt, nicht im Plan aufgeführte Fallen, fehlende oder falsche Kennzeichnung der Köder. Oft werden im internen Audit oder in Betriebsbegehungen die Köderstellen nicht intensiv genug überprüft.

4. Neue Betriebsbereiche
Neue Gebäude oder Umbauten werden nicht im Köderstellenplan berücksichtigt oder sind nicht bei Inbetriebnahme mit Ködern bestückt.

5. Verwendete Mittel
Oft liegen zahlreiche Sicherheitsdatenblätter vor. Es wird aber nicht deutlich, welche Mittel aktuell eingesetzt werden. In Monitoringberichten wird häufig dokumentiert: „Köder neu bestückt.“ Es ist aber nicht klar, welche Mittel verwendet wurden, insbesondere, ob toxische oder Nontox-Mittel eingesetzt wurden.

6. Gefahrenanalyse
Die Gefahrenanalyse liegt nicht schriftlich nachweisbar vor. Sie beinhaltet nicht die spezifischen Betrachtungen zum Unternehmen. Aus der Gefahrenanalyse lässt sich nicht eindeutig die notwendige Häufigkeit der Monitorings und die Anzahl der Köderstellen herleiten. Wenn nur eine Gefahrenanalyse im HACCP-System zur Schädlingsbekämpfung vorliegt, mit dem Ergebnis: „Wir haben das PRP Schädlingsbekämpfung mit externem Schädlingsbekämpfer umgesetzt“, reicht dies nicht aus.


Was sind allgemeine Abweichungen zum Schädlingsmanagement beim IFS Audit?

Der Schädlingsbekämpfer wird während seiner Begehungen auch feststellen, ob es irgendwelche Hygienemängel gibt, die Eindringen von Schädlingen oder Schädlingsbefall begünstigen. Diese Feststellungen sollten auch schriftlich festgehalten werden. Es wird als Abweichung gewertet, wenn aus den Beobachtungen des Schädlingsbekämpfers keine nachweisbar dokumentierten Korrekturen oder Korrekturmaßnahmen abgeleitet werden. Sie sollten insbesondere die Dokumentation des Schädlingsbekämpfers gründlich überprüfen. Kennen Sie alle verwendeten Kürzel? Steht z.B. NZ im Bericht, könnte dies „nicht zugänglich“ heißen. In dem Fall müssen Sie dafür sorgen, dass der Schädlingsbekämpfer die Fallen überprüfen kann. Es sind schon Major-Abweichungen formuliert worden, wenn Fallen nachweislich nicht fristgerecht geprüft wurden. Wie gut kennen Sie sich in der Online-Dokumentation des Schädlingsbekämpfers aus? Es wird im Audit problematisch, wenn Sie Schwierigkeiten im Zugang haben oder notwendige Dokumente nicht finden.


Weitere häufige Abweichungen zum Schädlingsmanagement beim IFS Audit

7. Qualifikation
Es ist nicht nachweisbar, welche Qualifikation interne verantwortliche Mitarbeiter haben bzw. die Qualifikation reicht nicht aus. Es handelt sich auch um eine Abweichung, wenn sich die Qualifikation des externen Schädlingsbekämpfers nicht nachweisen lässt. Es hat schon Fälle gegeben, wo der externe Serviceleister erst in Ausbildung war bzw. nur einzelne Weiterbildungen (z.B. zweitägiger Kurs zum Töten von Wirbeltieren) vorweisen konnte.

8. Vertrag
Der Vertrag mit dem Schädlingsbekämpfer beinhaltet häufig nicht alle geforderten Details, wie z.B. Überwachungshäufigkeit, Anforderung an die Dokumentation.

9. Dokumentation
Die häufigsten Abweichungen in Zertifizierungsaudits werden wegen mangelhafter Dokumentation festgestellt, z.B. keine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Köderstellen, keine eindeutigen Befalls- und Maßnahmen, nicht alle Fallen geprüft, eingesetzte Mittel nicht nachvollziehbar.

10. Köderstellen
Köder beschädigt, nicht auffindbar. Insektenvernichter zu nah über offenem Produkt (Majorabweichung).

11. Wareneingangsprüfung
Keine Dokumentation der Prüfung auf Schädlinge, keine Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen, nicht sinnvolle Maßnahmen (z.B. Palette mit Mehlmotten ins Lager/Quarantänebereich verbracht).

12. Trendanalyse
Nur Aufzeichnungen einzelner Inspektionen, keine statistische Zusammenfassung. Nicht erkennbar, auf welche Art von Schädlingen die Trends zurückführbar sind. Trendanalyse umfasst zu kurzen Zeitraum, keine Archivierung zurückliegender Trendanalysen.

13. Abgehängte Decken
An anderer Stelle des IFS ist gefordert, dass der Schädlingsbekämpfer informiert sein muss, wenn es im Unternehmen abgehängte Decken gibt. Hier gibt es häufig die Abweichung, dass der Schädlingsbekämpfer abgehängte Decken bei der Gefahrenanalyse und im Köderstellenplan nicht berücksichtigt hat.

Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen,
Ihre Ute Wedding


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