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Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?

Die Aufgaben als Datenschutzbeauftragter (DSB) werden durch die Datenschutzgrundverordnung DSGVO 2018 definiert. Mit der DSGVO wurde in der gesamten EU erstmalig ein einheitlicher Umsetzungsplan für den Datenschutz geschaffen. In Deutschland wird die DSGVO durch eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) ergänzt. In Europa bilden die Rechte und Freiheiten von Betroffenen die Grundlage, in Deutschland besteht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, d.h. dem Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung eigener (personenbezogener) Daten zu bestimmen. Auch die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist gemäß der DSGVO 2018 unter bestimmten Voraussetzungen gefordert.

Dabei üben Datenschutzbeauftragte rein beratende und kontrollierende Tätigkeiten aus und sind nicht in die operative Umsetzung der Richtlinien bzw. des Datenschutzmanagementsystems eingebunden. Dies dient dem Selbstschutz des DSB, damit er sich klar von den Verantwortlichen in der Umsetzung abgrenzt und somit nicht haftet. Er wurde bestellt, um durch Kontrollen und Schulungen der Mitarbeiter aktiv auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften hinzuwirken. Die Stellung des Datenschutzbeauftragten ist dabei mit einer Stabsstelle vergleichbar, sie muss unabhängig sein und darf keinem Interessenkonflikt unterliegen. Laut DSGVO Artikel 38 Abs. 6 darf der Datenschutzbeauftragte zwar zusätzlich andere Aufgaben und Pflichten im Unternehmen wahrnehmen, sie dürfen jedoch nicht mit den Aufgaben als Datenschutzbeauftragter kollidieren. Gerade bei kleineren Unternehmen ist dies oftmals der Fall.

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