UM Umweltmanagement ISO 14001

Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte nach ISO 14001 / EMAS

Die Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte ist ein zentraler Bestandteil eines jeden Umweltmanagmentsystems gemäß ISO 14001 / EMAS. Was fordert die Norm? Wie werden die firmenspezifische Aspekte ermittelt? Welche Vorgehen sind dabei möglich und warum haben die ermittelten Umweltaspekte signifikanten Einfluss auf die firmenspezifische Umweltpolitik und die damit verbundenen Umweltziele und -programme? Fragen, welche beim Aufbau und der Führung eines wirkungsvollen Umweltmanagementsystems bekannt sein müssen. In diesem Artikel geben wir Ihnen praxisorientierte Hinweise zur Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte nach ISO 14001 / EMAS , damit Sie sämtliche Forderungen der ISO 14001 oder der EMAS erfüllen und Ihr Umweltmanagementsystem kontinuierlich verbessern können. Bei der Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte nach ISO 14001 / EMAS gibt es nicht das „richtige Verfahren“, sondern eine Vielzahl von Möglichkeiten. Dabei muss jedes Unternehmen die für sich sinnvolle und nutzbringende Möglichkeit zur Aspektermittlung festlegen und dokumentieren, wie die bedeutenden Umweltauswirkungen identifiziert werden und wie durch gezielte Programme die Umwelt geschont wird.

AUSBILDUNG: Mit der Ausbildung Basiswissen ISO 14001:2015 lernen Sie den Aufbau des Umweltmanagementsystem gemäß
‏                                   ISO 14001 kennen und in Ihrem Unternehmen umsetzen.


Was fordert die ISO 14001?

Gemäß der Vorgaben der Zertifizierungsnorm muss die Organisation ein Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten, um jene Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen innerhalb des festgelegten Anwendungsbereiches des Umweltmanagementsystem zu ermitteln, die bedeutende Auswirkungen auf die Umwelt haben oder haben können. Dabei müssen die Informationen dokumentiert und auf dem aktuellsten Stand gehalten werden sowie bei der Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems beachtet werden. Im Anhang der Norm wird ebenfalls beschrieben, dass die zugehörigen Inputs und Outputs sowie spezielle Prozesszustände und Notfallsituationen betrachtet werden müssen. Dabei können Kategorien von Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen ausgewählt werden.

Video: HLS ISO 14001 : 2015

Video: Aufgaben eines Umweltmanagementbeauftragten


Was fordert die  EMAS?

EMAS beruht auf dem Grundsatz, dass die Umweltaspekte der Tätigkeiten einer Organisation zu Umweltauswirkungen führen. Führt ein Umweltaspekt zu einer erheblichen Umweltauswirkung, dann ist dieser Aspekt als wesentlich anzusehen und muss in das Umweltmanagementsystem einbezogen werden. Die als nicht wesentlich eingestuften Umweltaspekte sollten ebenfalls regelmäßig überprüft werden, um veränderten Gegebenheiten Rechnung tragen zu können. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit der betreffenden Umweltaspekte muss das Unternehmen eigene Kriterien festlegen. Die Kriterien müssen dabei „umfassend, unabhängig nachprüfbar und reproduzierbar sein“ sowie den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften Rechnung tragen.

STOP_Blog
Gerne teilen wir unser Wissen mit Ihnen, bitte beachten Sie dennoch, dass die Inhalte der Blogbeiträge urheberrechtlich geschützt sind. >> Für mehr Infos zu den Nutzungshinweisen bitte hier klicken .

ffff


Was sind Umweltauswirkungen?

Eine Umweltauswirkung ist jede Veränderung der Umwelt, ob günstig oder ungünstig, die vollständig oder teilweise durch das Ergebnis der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation hervorgerufen wird. Dies hört sich zunächst recht einfach an, die Ermittlung der Umweltauswirkungen ist jedoch oftmals sehr schwierig, da sie voraussetzt, dass die Auswirkungen, die von einer Organisation verursacht werden, eindeutig ermittelt werden können. Auswirkungen auf die Umwelt haben jedoch oftmals mehrere Verursacher und sind einzeln schwer zu definieren. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Umweltauswirkungen auf spezielle Stoffströme zu beziehen, welche das Unternehmen der Umwelt entnimmt oder in die Umwelt zuführt (z.B. Abfälle, Abwasser oder Abgase), welche in der Umweltaspekt-Bewertung als Input /Output-Analyse angegeben werden.


Was sind direkte Umweltaspekte?

Direkte Umweltaspekte sind mit eigenen Tätigkeiten, Produkten und Dienst- leistungen des Unternehmens verbunden, welche der direkten betrieblichen Kontrolle unter- liegen. Direkte Umweltaspekte können also durch interne Managemententscheidungen eigenständig kontrolliert und beeinflusst werden.

Dies sind zum Beispiel durch das Unternehmen selbst erzeugte Emissionen, die Einleitung von Betriebsabwässern, die Verunreinigung von Böden, der eigene Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen sowie die Nutzung von Energie in der eigenen Produktion. Bei nichtindustriellen Organisationen liegt der Schwerpunkt häufig auf den indirekten Umweltaspekten.

AUSBILDUNG: Mithilfe der Ausbildung Interner Umweltauditor ISO 14001:2015 lernen Sie, wie Sie ein Audit
‏                                 ‏‏   im Umweltmanagementsystem planen und durchführen und somit eine ständige Verbesserung erzielen.


Was sind indirekte Umweltaspekte?

Indirekte Umweltaspekte sind meist das Ergebnis der Interaktion eines Unternehmens mit Lieferanten und Dienstleistern und sind nicht im vollen Umfang von der eigenen Organisation beeinflussbar. Hintergrund der Ermittlung ist die mögliche Einflussnahme des Unternehmens auf Auftragnehmer, Lieferanten, Kunden, Nutzer ihrer Produkte und Dienstleistungen, um eine mögliche Verbesserung des Umweltschutzes zu erreichen. Auch Aspekte, die auf die Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen Umwelteinfluss ausüben können, sollten berücksichtigt werden. Dies sind z.B. Design und Entwicklung, Verpackung und Transport der produzierten Ware. Die Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte nach ISO 14001 / EMAS unterteilt sich in sechs Teilschritte:

1. Schritt: Festlegung der Bewertungskriterien

Mit der Festlegung der Bewertungskriterien geben Sie die Richtung der Umweltaspekteinstufung vor. Dabei können Sie z.B. folgende Kriterien einsetzen:

  • Energieverbrauch (Strom/Gas)
  • Wasserverbrauch
  • Einsatz von Gefahrstoffen
  • Bodenverunreinigung
  • Rohstoffverbrauch
  • Emissionen (Lärm/Geruch)
  • Abwasserbelastungen (direkt/indirekt)
  • Abfall (gefährliche/ungefährliche)
  • Gefährdungs- und Störfallpotenzial
  • Einsatzhäufigkeit
  • Bedeutung für interessierte Kreise
  • Auflagen aus Gesetzen
  • Auflagen aus Betriebsgenehmigungen

Schlüsselkriterium sollte dabei immer die Nichteinhaltung von gesetzlichen Bestimmungen sein. Wird eine Nichteinhaltung festgestellt, ergibt sich – unabhängig von der Bewertung der Umweltaspekte – ein sofortiger Handlungsbedarf.

2. Schritt: Festlegung der Einstufungskriterien

Eine quantitative Methode zur Bewertung der Umweltaspekte nach ISO 14001 / EMAS ermöglicht eine messbare und gut darstellbare Übersicht. Je genauer die einzelnen Einstufungskriterien dabei beschrieben werden, desto einfacher fällt dem Anwender die jeweilige Zuordnung. Dabei können auch spezifische Einstufungskriterien den einzelnen Bewertungskriterien zugewiesen werden, da diese oftmals in der Festlegung sehr unterschiedliche Kriterien erfordern. Dies könnte bei dem Bewertungskriterium „Einsatzhäufigkeit“ z.B. auf die Tageseinsatzstunden aufgeschlüsselt werden (bei 24 Std. = Faktor 10, bei 12 Std. = Faktor 5, bei 6 Std. = Faktor 2,5 usw.).

3. Schritt: Festlegung der jeweiligen Umweltaspekte mit Input und Output

Die jeweiligen Umweltaspekte nach ISO 14001 / EMAS können einzelnen Abteilungen, Prozessen oder Stoffen zugeordnet werden. Dabei muss beachtet werden, wie die später ermittelten „Hauptaspekte“ über das Umweltprogramm beeinflusst werden können. Nach der Ermittlung und Einstufung werden Sie merken, dass in jedem Unternehmen die Umweltrelevanz z.B. beim Umgang mit Gefahrstoffen oder der Energieeinsatz in der Produktion immer eine höhere Umweltrelevanz hat als z.B. das bedruckte Papier in der Verwaltung. Um sich die einzelnen Stoffströme besser zu verdeutlichen, sollten Sie dem jeweiligen Umweltaspekt die zugehörigen Inputs (z.B. Reinwasser) und Outputs (z.B. belastetes Abwasser) zuordnen.

4. Schritt: Festlegung der Einstufungsgrenzen

Die Einstufungsgrenzen der ermittelten Umweltaspekte richten sich nach den zuvor festgelegten Einstufungskriterien. Die Entscheidung, ob die Werte addiert oder multipliziert werden, beeinflusst die Einstufungsgrenzen ebenfalls. Berücksichtigen Sie bei der Festlegung der Einstufungsgrenzen bitte immer den Grund, weshalb Sie die Umweltaspekte ermitteln. Sie möchten die bedeutenden Auswirkungen auf die Umwelt identifizieren und diese durch die jeweiligen Umweltprogramme kontinuierlich in ihrer Umweltrelevanz reduzieren. Die Festlegung der Einstufungsgrenzen auf A-Aspekte, B-Aspekte und C-Aspekte hat sich in der Praxis dabei oftmals bewährt und ermöglicht eine Einstufung des jeweiligen Aspektes (Beispiel):

  • A-Aspekt 1000 bis 800 = hohe Bedeutung für Umwelt (dringender Handlungsbedarf)
  • B-Aspekt 799 bis 500 = mittlere Bedeutung (zu beachten, mittelfristiger Handlungsbedarf) und
  • C-Aspekt 499 bis x geringe Bedeutung (derzeit kein Handlungsbedarf).

Wenn gewünscht, können Sie auch eine Aufsummierung der Einzelwerte je Abteilung oder dem Gesamtunternehmen als Kennzahl ermitteln und so über mehrere Jahre vergleichen. Bitte beachten Sie, dass die Grenzen nicht für die Ewigkeit starr sein müssen. Durch ein effektives Umweltprogramm werden sich Ihre Umweltaspekte von Jahr zu Jahr reduzieren, so dass auch die Einstufungsgrenzen herabgesetzt werden können.

5. Schritt: Durchführung der Umweltaspekteinstufung

Bei der Erstellung der Umweltaspekttabelle ist es ratsam, eine Excel-Tabelle zu erstellen, um die jeweiligen Berechnungs-
eigenschaften und ggf. Formatierungen einsetzen zu können. Die Spalten können dabei wie folgt unterteilt werden:

  • Bezeichnung des Umweltaspektes,
  • Input (Wasser ggf. mit Menge),
  • Output (Abwasser ggf. mit Menge)
  • Angabe direkter/indirekter Aspekt
  • Bewertungskriterien (siehe Schritt 1)
  • Gesamtergebnis der Bewertung (Summe der Bewertungskriterien)
  • Einstufung des Aspektes (A, B oder C)

Optional: Gesetzliche Anforderung

  • Spezielle Auflagen aus Bescheiden
  • Bezug  Umweltziel/-Programm
  • Hinweise und Bemerkungen, was sich im jeweiligen Aspekt seit der Erfassung geändert hat.

6. Schritt: Ableitung von Zielen und Programmen aus den ermittelten Umweltaspekten

Nach der durchgeführten Aspektbewertung wurden A-, B- und C-Aspekte festgelegt. Versuchen Sie nun zunächst für die ermittelten A-Aspekte (Hauptaspekte) mit einer bedeutenden Umweltrelevanz, Ziele zu definieren. Erstellen Sie hierzu ein Umweltprogramm mit definierten Zielen, Kennzahlen, Maßnahmen, Terminen, Budget und Verantwortlichkeiten zur Umsetzung. Diese Programme fließen dann wieder in die ständige Bewertung der Umweltaspekte nach ISO 14001 / EMAS positiv ein, wodurch sich die jeweilige Umweltrelevanz auf Dauer reduzieren wird.

Bis demnächst. Ihr Reinhold KaimSiehst du?


STOP_BlogGerne teilen wir unser Wissen mit Ihnen, bitte beachten Sie dennoch, dass die Inhalte der Blogbeiträge urheberrechtlich geschützt sind.

Durch die Publizierung der Blogbeiträge sind Sie daher nicht berechtigt, diese zu verkaufen, zu lizenzieren, zu vermieten oder anderweitig für einen Gegenwert zu übertragen oder zu nutzen. Sie sind weiterhin nicht berechtigt, die Inhalte der Blogbeiträge in eigenständigen Produkten, welche nur die Inhalte der Blogbeiträge selbst beinhalten oder als Teil eines anderen Produkts zu vertreiben. Weiterhin dürfen Inhalte dieses Blogs auch auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers verwendet werden.
Besten Dank für Ihr Verständnis.

No Comment

Leave a reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert