Was fordert das Bundes-Klimaschutzgesetz und was ist der „Europäische Green Deal?
Der Klimaschutz ist ein Thema, dass heute jeden betrifft bzw. betreffen sollte – doch was fordert das Bundes-Klimaschutzgesetz verbindlich? Und was ist der Europäische Green Deal?
Im Dezember 2015 wurde auf der Weltklimakonferenz in Paris das „Pariser Übereinkommen“ beschlossen. Das im November 2016 (nach den notwendigen Ratifizierungen) in Kraft getretene Abkommen bindet erstmals (bis auf die USA, die 2020 ausgetreten sind) alle Länder der Erde in ein völkerrechtlich verbindliches Klimaschutzabkommen ein. Die Unterzeichner haben sich verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius – und möglichst auf 1,5 Grad Celsius – gegenüber dem vorindustriellen Wert zu begrenzen.
Da in den Verhandlungen manche Staaten allerdings zu starke Eingriffe in ihre nationale Souveränität fürchteten, setzt das Pariser Übereinkommen auf freiwillige Selbstverpflichtungen; es soll 2023 und danach alle 5 Jahre geprüft werden, ob diese ausreichen, um das globale Klimaziel zu erreichen. Wie das Pariser Übereinkommen in Europa und Deutschland umgesetzt wird und welche Rolle dies im Kontext eines Energiemanagementsystems spielen sollte, darum geht es in diesem Beitrag.
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Hallo Vorerst AG Team. Dieser Artikel hat viele meiner Fragen zum Thema „Was fordert das Bundes-Klimaschutzgesetz und was ist der Europäische Green Deal?“ beantwortet. Ich wünsche https://blog.vorest-ag.com/ weiterhin viel Erfolg.