UM Umweltmanagement ISO 14001

Rollen und Verantwortlichkeiten im Umweltmanagement – Dies sind die Aufgaben & Zuständigkeiten im Umweltmanagementsystem

Engagement von Personen – qualitätsbewusstes Arbeiten - BannerDer Aufbau sowie die Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems gemäß ISO 14001 bringen innerhalb der Organisation gewisse Verpflichtungen und Anforderungen an alle Beteiligten mit sich. Durch die Organisation werden Zuständigkeiten und Abläufe des betrieblichen Umweltschutzes festgelegt. Nur durch die eindeutige Deklaration von Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnissen innerhalb der Organisation können die vereinbarten Umweltziele und die bindenden Verpflichtungen durch entsprechende Maßnahmen und Zuordnungen umgesetzt werden. Aber welche wichtigen Regelungen hinsichtlich der Rollen und Verantwortlichkeiten gibt es und wie werden die Aufgaben im Managementsystem umgesetzt? Diese und weitere Fragen möchten wir im nachfolgenden Beitrag beantworten.

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Die Anforderungen der ISO 14001 zu Rollen und Verantwortlichkeiten im Umweltmanagementsystem

Die Zuständigkeiten und Aufgaben im Umweltmanagementsystem ergeben sich u.a. aus der ISO 14001, genauer aus aus dem Abschnitt ,,5. Führung“ und ,,7. Unterstützung“. Hier sind speziell folgende Abschnitte besonders relevant:

  • 5.1 Führung und Verpflichtung durch Leitung,
  • 5.3 Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse ,
  • 7.11 Ressourcen,
  • 7.2 Kompetenz,
  • 7.3 Bewusstsein.

Die Abschnitte der Norm sorgen für Aufklärung über die Verantwortlichkeiten in einer Organisation sowie deren Anforderungen, Befugnisse und nötige Kompetenzen. Für die Effektivität eines Umweltmanagementsystems ist eine Kommunikation unter den einzelnen Ebenen sehr wichtig. Darüber hinaus haben noch weitere Abschnitte der Norm (z. B. Planung, Bewertung, Kontext der Organisation) eine Verbindung / einen Bezug zu den Kompetenzen und personellen Ressourcen, welche für die konforme Umsetzung der bindenden Verpflichtungen einer Organisation relevant sind.

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Verantwortlichkeiten und Aufgaben der obersten Leitung im Umweltmanagement

Die oberste Leitung hat die Verpflichtung der Führungsverantwortung. Sie ist Rechenschaftspflichtig für die Wirksamkeit des Umweltmanagementsystems innerhalb einer Organisation und rechtlich verantwortlich.Dies ist der Leitung oftmals nicht bewusst, da die Aufklärung und Kenntnis speziell in diesem Bereich oftmals gerne verdrängt werden. Gemäß den Forderungen der ISO 14001 muss die oberste Leitung die Umweltpolitik und die Umweltziele im Rahmen der strategischen Ausrichtung und dem Kontext der Organisation bestimmen. Dazu ist es wichtig, die Umweltleistungen festzulegen, aufrechtzuerhalten und so eine langfristige Verbesserung zu erreichen. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen an das Umweltmanagementsystem in die Geschäftsprozesse integriert werden und die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Bedeutung eines wirksamen Umweltmanagementsystems sowie die Wichtigkeit der Erfüllung der Anforderungen gilt es an die Mitarbeiter zu vermitteln, um die beabsichtigten Ziele zu erreichen und für deren fortlaufende Verbesserung und damit für die ständige Verbesserung der Umweltleistung zu sorgen. Wichtig ist hierbei die Einbeziehung und die Unterstützung der relevanten Führungskräfte der Organisation.


Rollen und Verantwortlichkeiten – Delegation der Ressourcen als Aufgabe der obersten Leitung

Die oberste Leitung ist dafür zuständig, dass die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Aufgaben zugewiesen sowie innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden. Da die Ressourcengewalt des Personals bei der obersten Leitung liegt und diese gemäß den gesetzlichen Forderungen dazu verpflichtet ist, die Mitarbeiter entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu schulen und zu unterweisen, kommt ihr einer besonderen Verantwortung zu (Aufsichts- und Überwachungspflicht). Diese kann nur teilweise an spezifische „Untergebene“ delegiert werden. Kommt es zu einem Schadensfall, so muss die oberste Leitung nachweisen können, dass sie nicht grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt hat und dies zum Schaden führte. Aus diesem Grund ist ein gelebtes Managementsystem oftmals ein Garant hierfür, um ggf. sogar vor Gericht nachweisen zu können, dass die Leitung ihrer Organisationspflicht nachgekommen ist.

Video: Aufgaben eines Umweltmanagementbeauftragten

Video: Was ist ein Umweltmanagementsystem ISO 14001?


Ressourcen im Umweltmanagement – Was die ISO 14001 darunter versteht

Für die von der obersten Leitung zur Verfügung gestellten Ressourcen wird gemäß den Forderungen der Norm recht allgemein gefordert, dass die Organisation die erforderlichen Ressourcen für den Aufbau, die Verwirklichung, die Aufrechterhaltung und die fortlaufende Verbesserung des Umweltmanagementsystems bestimmen und bereitstellen muss. Grundsätzlich werden für das wirksame Funktionieren und die Verbesserung eines Umweltmanagementsystems sowie für die Verbesserung der Umweltleistung Ressourcen benötigt. Dazu sollte die oberste Leitung, diejenigen mit Verantwortlichkeiten im Umweltmanagementsystem, die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen. Interne Ressourcen dürfen dabei durch externe Anbieter ergänzt werden. Unter Ressourcen kann Personal, die natürlichen Ressourcen, die Infrastruktur, die Technologie und die finanziellen Mittel verstanden werden. Dazu geht die ISO 14001 auch auf einige Beispiele ein. Beim Personal können dies Kompetenzen wie spezialisierte Fähigkeiten und Wissen sein. Bei der Infrastruktur können dies z. B. Gebäude, Infrastruktur und Ausrüstung umfassen.


Schaffen Sie für ein erfolgreiches Umweltmanagement gem. ISO 14001 ein klares Verständnis für Rollen und Verantwortlichkeiten

Alle am Umweltmanagementsystem der Organisation beteiligten Personen sollten ein klares Verständnis ihrer Rolle, Verantwortlichkeiten und Befugnisse für die Erfüllung der Anforderungen und das Erreichen der beabsichtigten Ergebnisse haben. Die spezifischen Rollen und Verantwortlichkeiten, die in Abschnitt 5.3 beschrieben sind, dürfen einer Einzelperson – manchmal als „Managementbeauftragter“ bezeichnet – zugewiesen, von mehreren Einzelpersonen geteilt wahrgenommen oder einem Mitglied der obersten Leitung zugeordnet werden.

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Voraussetzung zur Bewältigung der ISO 14001 Aufgaben ist die Kompetenz der Mitarbeiter

Die Kompetenz des Personals stellt sicher, dass durch die Fähigkeit, das Wissen und die Fertigkeiten die beabsichtigten Ergebnisse umgesetzt werden können. Im Rahmen der Forderungen zur Kompetenz wird gefordert, dass die Organisation:

  • für Personen, die unter ihrer Aufsicht Tätigkeiten verrichten, die erforderliche Kompetenz bestimmt (in Verbindung mit Umweltleistungen und bindenden Verpflichtungen);
  • sicherstellt, dass diese Personen auf Grundlage angemessener Ausbildung, Schulung oder Erfahrung kompetent sind;
  • den mit ihren Umweltaspekten und ihrem Umweltmanagementsystem verbundenen Schulungsbedarf bestimmt;
  • wenn erforderlich, Maßnahmen einleitet, die benötigte Kompetenz zu erwerben und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu bewerten.

Geeignete Maßnahmen können z. B. Schulungen oder Beauftragungen kompetenter Personen sein. Hierüber müssen angemessene dokumentierte Informationen als Nachweis der Kompetenz aufbewahrt werden.


Diese Anforderungen stellt die ISO 14001 an die Kompetenz von Mitarbeitern im Umweltmanagementsystem

Die Kompetenzanforderungen der ISO 14001 gelten für Personen, die unter Aufsicht der Organisation Tätigkeiten verrichten und die Umweltleistung der Organisation beeinflussen. Dies umfasst Personen,

  • von deren Arbeit eine bedeutende Umweltauswirkung ausgehen kann;
  • denen Verantwortlichkeit für das Umweltmanagementsystem zugewiesen wurde.

Als im Umweltmanagementsystem verantwortliche Mitarbeiter gelten:

  • Personen, die Umweltauswirkungen oder bindende Verpflichtungen bestimmen und bewerten;
  • Personen, die zum Erreichen eines Umweltziels beitragen;
  • Personen, die auf Notfallsituationen reagieren;
  • Personen, die interne Audits durchführen;
  • Personen, welche die Bewertung der Einhaltung von Verpflichtungen durchführen.

Die Person kann dabei intern oder extern beauftragt werden. Die ISO 14001 fordert keine Verfahren im Sinne festgelegter Abläufe mehr, auch keinen Prozess. Auch hier ist die Umweltleistung ein Aspekt, der denjenigen Personen, die unter Aufsicht der Organisation Tätigkeiten verrichten, bewusst sein muss.

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Die Rolle der Betriebsmittelbeauftragten – Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Beauftragten im Umweltmanagement

Betriebsbeauftragte sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Unternehmens. Warum diese gefordert werden und welche Aufgaben, Rechte und Pflichten sich für diese ergeben, darauf wird im Folgenden kurz eingegangen. Dabei muss grundsätzlich unterschieden werden, ob es sich um einen intern benannten Beauftragten oder einen gesetzlich geforderten Beauftragten handelt, welcher oftmals sogar namentlich bei den Behörden benannt werden muss. Folgende Personen können u.a. für ein Unternehmen relevant sein:

Gesetzlich geforderte Beauftragte:

Betriebsbeauftragter für Abfall
Berät den Betreiber und die Betriebsangehörigen in allen Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaftsgesetz bedeutsam sein können.

Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz
Übernimmt Kontrollaufgaben zur Überwachung und Einhaltung der Vorschriften, Bedingungen und Auflagen z. B. gemäß WHG.

Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz
Berät den Betreiber und die Betriebsangehörigen in allen Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können und erstattet dem Betreiber jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen. (BImSchG).

Brandschutzbeauftragter
Kann zur Brandschutzbekämpfung oder Verringerung der Brandgefahr beitragen (ArbSchG).

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Hat die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen zu unterstützen und zu beraten und muss eine entsprechend langfristige Ausbildung absolviert haben.

Sicherheitsbeauftragter
Unterstützt die Leitung bei der Durchsetzung von Sicherheit und Gesundheitsschutz und besonders bei der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und persönlichen Schutzausrüstung (PSA).

Managementbeauftragte:

Managementbeauftragte werden gemäß den neuen ISO-Normen nicht mehr explizit gefordert, trotzdem ist es oftmals von Vorteil, wenn spezielle Mitarbeiter mit entsprechenden spezifi schen Aufgaben beauftragt werden und so die oberste Leitung unterstützen können. Hierzu zählen z. B.:

  • Qualitätsmanagementbeauftragter (ISO 9001),
  • Umweltmanagementbeauftragter (ISO 14001),
  • Energiemanagementbeauftragter (ISO 50001),
  • Arbeitsschutzmanagementbeauftragter (ISO 45001).

Heute werden aufgrund der sinnvollen Integration der Managementsysteme (IMS) die Tätigkeitsschwerpunkte oftmals in einem Managementbeauftragten vereint.

Umweltbeauftragte / -koordinatoren
Diese sind im Unternehmen meist in der Praxis tätig und Ansprechpartner im Themengebiet Umwelt, sind jedoch nicht gesetzlich gefordert. Oftmals berichten sie in regelmäßigen Treffen an die Leitung oder Managementbeauftragten.

Und jetzt viel Erfolg beim Delegieren in Ihrem UMS wünscht Ihnen,
Ihr André Mayr


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