UM Umweltmanagement ISO 14001

Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr nach ISO 14001 – so sorgen Sie für ein effektives Notfallmanagement

Ruhe bewahren! Dieser oftmals im Unternehmen geäußerte Hinweis ist sicher richtig, die Basis um „Ruhe zu bewahren“ ist jedoch ein langer Prozess, um auch in Stress- und Notfallsituationen das richtige Vorgehen sicher anzuwenden. Die ISO 14001 fordert für die Abwehr von Gefährdungspotenzialen und möglichen Notfällen die Einführung eines systematischen Vorgehens zur Vermeidung von Umweltgefährdungen. Auch ohne ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem macht die Einführung eines Notfallmanagements natürlich ebenfalls Sinn und vermeidet im Ernstfall oftmals einen großen Umweltschaden und die damit verbundenen Kosten und Konsequenzen für die Verantwortlichen des Unternehmens. Machen Sie sich also besser mit einer kritischen Umweltanalyse Gedanken, welche Notfälle bei Ihnen möglich sind und wie im „Fall der Fälle“ zu handeln ist. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie mithilfe eines Notfallplans und weiteren Maßnahmen für ein effektives Notfallmanagement in Ihrem Unternehmen sorgen.

GRATIS VORLAGE:  Nutzen Sie diese Vorlage zur Stellenbeschreibung des Umweltmanagementbeauftragter ISO 14001 und
‏                                             definieren Sie mithilfe dieser Vorlage eindeutig die Umweltbeauftragter Aufgaben in Ihrem Unternehmen!


Dies sind die Forderungen der ISO 14001 zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr

Gemäß Kap. 8.2 – Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr – der ISO 14001:2015 muss die Organisation ein Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten, um mögliche Notfallsituationen und mögliche Unfälle zu ermitteln, welche Auswirkungen auf die Umwelt haben können und vorbeugend analysieren, wie die Umwelt darauf reagiert. Die Organisation muss ebenfalls auf eingetretene Notfallsituationen und Unfälle reagieren und damit verbundene ungünstige Umweltauswirkungen verhindern oder mindern. Zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr muss der Notfallplan regelmäßig erprobt, überprüft und ggf. aktualisiert werden.

Video: Aufgaben eines Umweltmanagementbeauftragten

Video: Was ist ein Umweltmanagementsystem ISO 14001?


Die Verantwortung des Unternehmens für ein funktionierendes Notfallmanagement

Die unternehmerische Verantwortung umfasst neben den wirtschaftlichen Faktoren:

• den Schutz der natürlichen Umgebung (Umweltschutz),
• die Sicherstellung des ungestörten Anlagenbetriebes (Betriebssicherheit),
• den Schutz der unmittelbaren Nachbarn am Standort (Anliegerschutz),
• den Schutz der Abnehmer von Produkten/ Dienstleistungen (Konsumentenschutz) sowie
• den Schutz der Mitarbeiter vor gesundheitlichen Schäden (Arbeitnehmerschutz).

Auch ohne ein Umwelt- oder Arbeitsschutzmanagementsystems ist die konsequente Risikominimierung möglicher Gefährdungspotenziale ein wichtiger Baustein zur Erfüllung der Rechtskonformität.

AUSBILDUNG: Mit der Ausbildung Basiswissen ISO 14001 lernen Sie die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem
‏                                  gemäß ISO 14001 kennen und umzusetzen.


Das sollten Sie als Organisation im Rahmen der Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr gemäß ISO 14001 berücksichtigen 

Im Hinblick auf vorhandene Gefährdungspotenziale sollte das Unternehmen ermitteln, welche Risiken und Gefährdungen durch den Betrieb des Unternehmens erzeugt werden können. Hierzu sollte das Unternehmen analysieren, welche praktikablen Strategien für eine effiziente Gefahrenabwehr sinnvoll sind und welche Verhaltensregeln im Falle des Eintritts von den durchführenden und verantwortlichen Mitarbeitern umgesetzt werden sollen. Wo sinnvoll und nötig können dabei auch externe interessierte Kreise (z.B. Feuerwehr, Behörden und Anwohner) eingebunden werden. Um diesen Prozess zu systematisieren sollten die festgelegten Abläufe in einer Prozessdarstellung abgebildet werden. Zur Vorbeugung von Notfallsituationen, welche Auswirkungen auf den regelmäßigen Betrieb und die Umwelt haben, werden die möglichen Umweltauswirkungen sowie die möglichen Eintrittswahrscheinlichkeit ermittelt. Auch die regelmäßige von der ISO 14001 geforderte Umweltaspektbewertung sollte mögliche Notfallsituationen berücksichtigen. Erfolgt dabei eine Einstufung, dass eine potenzielle Umweltgefährdung vorliegt, so sollte immer auch ein Notfallplan zur Risikominimierung erstellt und implementiert werden. Folgende Aspekte können bspw. für ein Unternehmen potenzielle Notfallrisiken darstellen, welche durch eine umfassende Notfallplanung verhindert oder in den Auswirkungen verringert werden können:

• Fehlverhalten eines Mitarbeiters,
• Transportunfall beim Be- oder Entladen von gefährlichen Stoffen,
• Versagen einer Anlage, eines Anlagenteils oder einer Schutzeinrichtung,
• Ausbruch eines Brandes mit Löschwassereinsatz,
• Explosion bzw. Explosionskette,
• Austreten gefährlicher Stoffe,
• Ausfall betrieblicher Einrichtungen.

Die Vermeidung von Notfällen liegt nicht nur im ureigenen Interesse des Unternehmens, sondern für im Ereignisfall oftmals auch zu nachhaltig negativen Reaktionen unterschiedlicher Interessengruppen:

• Negatives Image in Öffentlichkeit und bei Medien
• Vertrauensverlust bei Anwohnern
• Mangelndes Vertrauen bei Gesetzgebern und Behörden
• Lieferfähigkeit gegenüber Kunden
• Auswahl und Beurteilung von Lieferanten nach Umwelt- und Notfallrisiken
• Hohes Schadenspotenzial für Versicherungen führt zu Prämienanpassung
• Geringere Kreditwürdigkeit gegenüber Kreditgebern durch erhöhtes Risiko

Prozessdarstellung zur Notfallvorsorge


So sollte ein Notfallplan aufgebaut sein, damit Ihr Notfallmanagement im Ernstfall ordnungsgemäß abläuft

Alle festgelegten Notfallpläne sollen übersichtlich dargestellt und gut für alle Mitarbeiter auffindbar sein. Komplexe Einrichtungen und Anlagenteile können den Mitarbeitern auch bebildert zur Verfügung gestellt werden. Oft sagt ein Bild mehr als tausend Worte. Bitte bedenken Sie auch, dass nicht zu jeder Zeit und an jedem Ort der Zugriff auf wichtige digitale Dokumente möglich ist. Auch im papierlosen Zeitalter kann der Ausdruck und der Aushang eines Notfallplanes vor Ort zur sicheren Anwendung beitragen, indem dieser einfach zur Gefahrenstelle mitgenommen werden kann. Inhalt und Aufbau eines Notfallplans:

1. Zuständigkeit für die Einleitung der Sofortmaßnahme.
2. Beschreibung des Notfalls.
3. Zu benachrichtigende Personen und Einrichtungen.
4. Vorkehrungen zur Frühwarnung sowie zur Alarmauslösung.
5. Beschreibung der Sofortmaßnahme.
6. Zu benachrichtigende Personen, wenn Notfall behoben wurde.

Vor der endgültigen Freigabe muss jeder Notfallplan auf seine Praxistauglichkeit überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.


Der Alarmplan als wichtiges Kommunikationsinstrument im Rahmen vom Notfallmanagement

Neben den oftmals sehr detaillierten Notfallplänen werden in vielen Unternehmen auch Alarmpläne eingesetzt, welche die Bereiche Brandschutz, Erste-Hilfe und firmeninterne Ansprechpartner (Ersthelfer, Umweltbeauftragte usw.) abbilden. Der Alarmplan hat den Zweck, die schnelle Alarmierung der Einsatzkräfte und anderer wichtiger Stellen bei Brandausbruch, Verletzung oder einem Umweltschaden sicherzustellen. Er ist im Einvernehmen mit den zu-ständigen externen Ansprechpartnern (z.B. Feuerwehr) aufzustellen und enthält Angaben über Alarmierungsmittel, Alarmzeichen und den für die Anordnung zuständigen Personenkreis. Er gibt bspw. an, wer die Feuerwehr mit Schlüsseln und Übersichtsplänen zu erwarten und einzuweisen hat und wer im weiteren Verlauf der Löschtätigkeit dem Einsatzleiter der zuständigen Feuerwehr zur Beratung über betriebsspezifische Anlagen und Verfahren zur Verfügung steht. Schließlich enthält der Alarmplan das Verzeichnis der leitenden Werksangehörigen mit Angaben, wie sie zu erreichen sind (Adresse, Rufnummer, usw.) und andere im Vorfall wichtige Institutionen. Der Alarmplan sollte an einer ständig besetzten Stelle (z.B. Telefonzentrale, Pförtner) bereitgehalten und an allen zentralen Stellen im Unternehmen (ggf. neben Notfalltelefon) ausgehängt werden.


Ein funktionierendes Notfallmanagement verlangt die regelmäßige Unterweisung und Auditierung der Notfallorganisation

Alle von einer möglichen Notfallsituation betroffen Mitarbeiter und Personen sollten regelmäßig, mindestens jährlich zum richtigen Verhalten im Falle eines Eintritts von Notfallsituationen unterwiesen werden. Jeder Mitarbeiter hat dabei die Pflicht, mögliche Notfallsituationen im Rahmen seiner Möglichkeiten mit Sofortmaßnahmen abzuwehren und unverzüglich an seinen Vorgesetzten zu melden. Sollte es trotz der vorhandenen Pläne zu einem Vorfall kommen, so ist eine detaillierte Ursachenanalyse zwingend durchzuführen. Auch neue bzw. veränderte Anlagen und Einrichtungen sind bei der regelmäßigen Überprüfung der Notfallpläne zu berücksichtigen. Achtung, die meisten schwerwiegenden Schäden treten auf, wenn zwei oder sogar eine Kette von Vorfällen zeitgleich erfolgen. Auch diese Szenarien sollten bei der Unterweisung und Übung berücksichtigt werden. Neue Mitarbeiter müssen ebenfalls vor der Aufnahme der umweltrelevanten Tätigkeit in der Anwendung der vorhandenen Notfallorganisation nachweislich unterwiesen werden. Im internen Audit sollte der Notfallplanung und Gefahrenabwehr ein besonderes Augenmerk gelten. Überprüft werden kann hier die Aktualität der Notfalldokumente, die Unterweisung der Mitarbeiter sowie die Funktionalität und Vollständigkeit des Notfallplans.

AUSBILDUNG: Mit der Ausbildung Umweltmanagementbeauftragter ISO 14001 bereiten Sie sich auf Ihre Rolle als
‏                                    UMB vor und lernen Ihre Verantwortlichkeiten im Umweltmanagementsystem kennen.


Bereitstellen von Hilfsmitteln zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr

Ein Notfallplan ist immer nur so gut, wie es die zur Verfügung gestellte Infrastruktur auch zulässt. Einrichtungen welche der Notfallvorsorge dienen, müssen ebenso wie die eigentlichen Notfallpläne auch regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert bzw. erneuert werden. Dabei kann es sich ebenso um Messeinrichtungen wie auch um geeignetes Bindemittel für das Aufsaugen von wassergefährdenden Stoffen handeln. Alle Mitarbeiter müssen mit den Einrichtungen zum Notfalleinsatz vertraut gemacht werden, damit diese auch unter Stress im Vorfall sicher eingesetzt werden können.


Notfallübungen als Element des Notfallmanagements – Proben Sie den Ernstfall

Eine Notfallübung sollte so realistisch wie möglich durchgeführt werden, damit die Mitarbeiter für den Ernstfall gut vorbereitet sind. Aber Achtung, bitte beachten Sie, dass Sie durch das Auslösen der Notfallsimulation nicht ausversehen einen realen Umweltschaden bewirken. Um dies zu vermeiden, sollten stets ausreichende Vorkehrungen getroffen werden, damit alle Mitarbeiter genau wissen, dass es sich nicht um einen Ernstfall sondern um eine Übung handelt. Da eine große Gefährdung oft durch den Austritt von wassergefährdenden Stoffen im Außenbereich erfolgt, wird ein Beispiel aus diesem Bereich aufgeführt. Der größte Gefahrenschwerpunkt im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist das Beund Entladen, da hier die Gebinde möglicherweise umstürzen und auslaufen. Um nun den möglichen Schaden durch den auslaufenden wassergefährdenden Stoff zu ermitteln, kann dies z.B. mit Wasser nachgestellt werden. Dabei wird bspw. überprüft, welches Gefälle und Fließrichtung vorliegt und in welchen Gullieinlauf in welcher Zeit der vermeidliche wassergefährdende Stoff eintreten kann. Die Mitarbeiter sollen dabei in die Übung eingebunden werden um die Meldekette und den Einsatz der Sofortmaßnahmenhilfsmittel (hier z.B. Einsatz von Gulliei, Dichtmatten oder Bindemittel) praxisorientiert erproben zu können. Sollte es wirklich zu einem solchen Vorfall kommen, so sind die Mitarbeiter auch unter Stress in der Lage, die richtigen effektiven Maßnahmen zu ergreifen und so den Umweltschaden bestmöglich zu reduzieren bzw. zu vermeiden.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung.
Ihr André Mayr


STOP_BlogGerne teilen wir unser Wissen mit Ihnen, bitte beachten Sie dennoch, dass die Inhalte der Blogbeiträge urheberrechtlich geschützt sind.

Durch die Publizierung der Blogbeiträge sind Sie daher nicht berechtigt, diese zu verkaufen, zu lizenzieren, zu vermieten oder anderweitig für einen Gegenwert zu übertragen oder zu nutzen. Sie sind weiterhin nicht berechtigt, die Inhalte der Blogbeiträge in eigenständigen Produkten, welche nur die Inhalte der Blogbeiträge selbst beinhalten oder als Teil eines anderen Produkts zu vertreiben. Weiterhin dürfen Inhalte dieses Blogs auch auszugsweise nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers verwendet werden.
Besten Dank für Ihr Verständnis.

No Comment

Leave a reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert