Die Tipps – was Sie bei der Arbeitnehmererfindung nach Arbeitnehmererfindungsgesetz ArbnErfG beachten sollten
Häufig enthalten Arbeitsverträge eine Klausel, die beinhaltet, dass sämtliche Diensterfindungen bereits mit der „normalen“ Arbeitsvergütung als abgegolten gelten. Dies stellt zum einen eine unwirksame Abgeltungsklausel für eine Arbeitnehmererfindung dar und zum anderen reduziert es die Motivation der Arbeitnehmer, Neues zu erfinden, da der Arbeitgeber sie doch nur „über den Tisch …