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Verantwortung – ein Wanderpokal?

Sorgen Sie für selbstverantwortliches Handeln in Ihrem Unternehmen!

Im Jahre 1911 veröffentlichte der amerikanische Schriftsteller und Soldat Ambrose Bierce ein Gesamtwerk unter dem Titel: The Devil’s Dictionary. Den Begriff „Verantwortung“ definierte er darin als „eine abnehmbare Last, die sich leicht Gott, dem Schicksal, dem Glück, dem Zufall oder dem Nächsten aufbürden lässt“. Um diese Einstellung der „Nicht-Zuständigkeit“ in Ihrer Organisation zu vermeiden, sollten Sie Aufgaben, Verantwortlichkeiten und erforderliche Befugnisse Ihrer Mitarbeiter eindeutig und zweifelsfrei formulieren.


Die Wechselwirkungen von Aufgabe, Befugnis und Verantwortung

Im Sinne und Zuge eines kooperativen Führungsverhaltens sollen Führungskräfte Aufgaben delegieren. Dem lateinischen Ursprung entsprechend steht „delegare“ für „zuweisen, übertragen oder anvertrauen“. Häufig werden im sich dynamisch ändernden Tagesgeschäft Aufgaben und Verantwortlichkeiten delegiert, Befugnisse bleiben jedoch auf der Stecke, was zu einer „Inkongruenz“ führt. Vielleicht kennen Sie die Situation, dass in einer Besprechung Aufgaben verteilt werden, aber nicht eindeutig geklärt wurde, welche Ressourcen den Verantwortlichen für die Erledigung zur Verfügung stehen.


Die Konsequenzen der Übernahme von Verantwortung

Die Delegierung einer Aufgabe bedeutet immer die Übernahme von Verantwortung für deren erfolgreiche Erledigung, wie z.B.

– Handlungsverantwortung
– (Durch-)Führungsverantwortung
– Ergebnisverantwortung

Die Krux: Falsches Handeln oder Nicht-Handeln ist meistens mit Konsequenzen wie z.B. Vertragsstrafen oder disziplinarischen Strafen verbunden. Entscheidend für die Chance, eine Aufgabe erfolgreich zu realisieren, sind jedoch die Möglichkeiten handelnd eingreifen zu können. D.h. die Ausstattung mit entsprechend kongruenten aufgabenbezogenen oder grundsätzlichen Befugnissen ist erforderlich.


Realisieren Sie das Kongruenzprinzip durch AVB-Denken

„AVB“ – Aufgabe, Verantwortung, Befugnis – ist eine grundsätzliche Regel für die Zuordnung von Aufgaben. Dieses Vorgehen wird auch als „Kongruenzprinzip“ bezeichnet. Bei der Definition von Stellenbeschreibungen bedeutet dies z.B., dass Aufgabe, Ressourcen- und Entscheidungsbefugnisse kongruent sein müssen.


Geschäftsprozesse klären die Handlungsverantwortung

Mit dem Übergang der Verantwortung auf die prozessverantwortliche Person treten situative Aspekte in den Vordergrund. Dies führt zu wechselnden Aufgaben entlang der Prozessabläufe. Jedoch gilt: Erst wenn der Aufgabenträger alle zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Befugnisse, wie z.B.

– Zugangsrecht zu Informationen,
– Mitsprachemöglichkeiten,
– Entscheidungskompetenz,
– Weisungskompetenz,
– Budgetzuordnung oder
– Kontrollkompetenz inne hat, trägt er auch persönlich die Verantwortung für die Erfüllung seiner im Prozess definierten Aufgaben.

 

Bis bald und viele Grüße, Ihr Reinhold Kaim

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