Energie ISO 50001 & EN 16247

Das Energieaudit nach DIN EN 16247 – Dies fordert das Energiedienstleistungsgesetz

Im April 2015 wurde das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G mit der Forderung zur Durchführung von Energieaudits verabschiedet. Betroffen sind alle Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen sind: Sie unterliegen der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits in einem wiederkehrenden, regelmäßigen Zyklus von vier Jahren. Seit der Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes im Jahr 2019 gilt dies allerdings nicht, wenn ihr gesamter Energieverbrauch geringer als 500.000 kWh pro Jahr ist – diese Unternehmen müssen nur eine Meldung bei der BAFA abgeben. Die Anforderungen an dieses Energieaudit werden in § 8a des Energiedienstleistungsgesetz festgelegt. Dazu gehört die Einhaltung der DIN EN 16247-1. Im Rahmen dieses Energieaudit soll zudem „eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden oder Gebäudegruppen und Betriebsabläufen oder Anlagen in der Industrie einschließlich der Beförderung“ erfolgen. Hier ist die Rede von den Teilen 2 –  Gebäude, 3 – Prozesse und 4 – Transporte aus der DIN EN 16247. Zwar fordert das Energiedienstleistungsgesetz die Einhaltung der Forderungen aus diesen Normteilen nicht explizit, sie dienen allerdings als praktischer Leitfaden für die Durchführung des Energieaudits im Unternehmen. Aus diesem Grund werden wir die Normabschnitte 2 – 4 der DIN EN 16247 im folgenden Beitrag genauer beleuchten.


Warum und wie fordert das Energiedienstleistungsgesetz ein Energieaudit?

Die Grundidee des Energieaudits ist die konkrete Ermittlung des Verbesserungspotenzials, welches in den Energieverbräuchen eines Unternehmens steckt. Dieses Potenzial wird erfasst, indem die betrieblichen Energieflüsse untersucht werden. Der § 8a des EDL-G fordert, dass Energieaudits repräsentativ sind. Um dieses zu erreichen, müssen mind. 90% der betrieblichen Energieverbräuche im Energieaudit nach DIN EN 16247 untersucht werden. Aus diesem Grund sind zunächst sämtliche Energieverbräuche zu ermitteln, um im Anschluss daran diejenigen Anlagen, Gebäude, Transporte und Prozesse, die zusammengerechnet 90% des gesamten Energieverbrauchs ergeben, herauszufiltern und anschließend im Energieaudit gemäß Energiedienstleistungsgesetz zu untersuchen.

Video: Revision ISO 50001:2018

Video: ISO 50001 – Überblick über die Norm


Energiedienstleistungsgesetz – Gebäude und Transporte DIN EN 16247 -2 und -4

Die Forderung, dass im Energieaudit 90% der gesamten Energieverbräuche zu erfassen sind, um die Forderungen des Energiedienstleistungsgesetz zu erfüllen, wurde im „Merkblatt für Energieaudits“ (Veröffentlichung: 08.07.2015) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, definiert. Neben dieser Anforderung an Energieaudits findet sich auf dem Merkblatt des BAFA auch eine Beschreibung über die Zuständigkeiten für die Energieverbräuchen von Gebäuden ( DIN EN 16247-2 ). Hier wurde festgelegt, dass diese Energieverbräuche immer von dem Unternehmen im Energieaudit nach DIN EN 16247 bedacht werden müssen, das das Gebäude im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nutzt, auch wenn das Gebäude nur angemietet wurde. Ausnahme bilden hierbei Gebäude, die als Pacht- / Mietobjekt keinen direkten Einfluss auf die betrieblichen Energieverbräuche haben. Potenziale zur Energieeffizienzverbesserung werden in diesem Fall gemäß EnEV Energieeinsparverordnung  als Energienachweis berechnet und sind für den Gebäudeeigentümer relevant. Auch für Transporte (DIN EN 16247-4) regelt das BAFA in seinem Merkblatt die Berücksichtigung der Energieverbräuche. So sind nur die Energieverbräuche solcher Fahrzeuge im Energieaudit nach Energiedienstleistungsgesetz aufzunehmen, „die dem Geschäftszweck des Unternehmens dienen und die vom Unternehmen getragen werden“. Dementsprechend müssen Unternehmen, die eine Spedition für ihre Transporte beauftragen, die Energieverbräuche dieser Transporte nicht in ihrem Energieaudit mit einberechnen. Diese Energieverbräuche werden hingegen beim Energieaudit der Spedition, wenn es sich bei dieser nicht um ein KMU handelt, berücksichtigt.  Dienstwagen, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden, müssen ebenfalls nicht im Energieaudit aufgenommen werden. Transporte mit Energieverbräuchen, die nicht im Energieaudit nach DIN EN 16247 zu berücksichtigen sind, sind bereits bei der Berechnung des Gesamtverbrauchs außen vor. Daraus ergibt sich, dass die geforderten 90% sich auf den verbliebenen Rest beziehen.

Ein Beispiel: Bei einem Unternehmen ergeben die Anlagen, Gebäude sowie die Prozesse bereits 95% des Energieverbrauchs. In diesem Fall bleiben die Transporte komplett unbeachtet. Findet die Produktion noch dazu in einem angemieteten Gebäude statt, ergibt sich unter Umständen bereits ein Gesamtenergieverbrauch, der nur durch Anlagen und Prozesse zustande kommt von über 90%, wodurch sowohl Transporte, als auch Gebäude nicht berücksichtigt werden müssen. In den meisten Fällen sind allerdings alle drei Teilbereich gemäß DIN EN 16247 bei der Erfüllung der Forderung des Energiedienstleistungsgesetz zu berücksichtigen.

Energieaudit EN 16247 - Anforderungen

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Energiedienstleistungsgesetz – Energieaudit von Gebäuden DIN EN 16247-2

Laut DIN EN 16247-2 beinhaltet der Begriff des Gebäudes nicht nur das Bauwerk selbst, sondern auch die Technik im Gebäude, mit der das räumliche Klima kontrolliert und gesteuert wird, z.B. Heizung oder Lüftung, die Technik, mit der warmes Trinkwasser bereitgestellt wird oder die Beleuchtung. Auch weitere Aspekte rund um die Versorgung im Rahmen der Gebäudenutzung und die Energie für die im Gebäude ausgeübten Tätigkeiten werden im Begriff „Gebäude“ mit eingeschlossen. Werden Transport oder Prozesse berücksichtigt, lässt sich auch auf die DIN EN 16247-3 oder die DIN EN 16247-4 zurückgreifen, um gemäß Energiedienstleistungsgesetz zu handeln. Für die tatsächliche Umsetzung ist es praktisch, mit der DIN EN 16247-3 Tätigkeiten im Rahmen von Prozessen zu berücksichtigen aber z.B. Rolltreppen oder Aufzüge zum Gebäude hinzuzuzählen, anstatt zum Transport.

In der Planung und Vorbereitungsphase des Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz sind dessen Ausmaße und Anwendungsbereiche festzusetzen. Hierbei ist zu entscheiden, ob Teile der Technik innerhalb des Gebäudes zum Teilbereich Gebäude (DIN EN 16247-2) hinzugezählt oder als Teil der Prozesse ( DIN EN 16247 – 3 ) gewertet werden. Auch externe Systeme und Bereiche (energetisch) fallen evtl. in den Teilbereich des Gebäudes.  Im Rahmen des Energieaudits hat das Unternehmen Daten und Informationen anzugeben, wie bspw. sogenannte Sollwerte für klimatische Bedingungen im Gebäude, Energieausweise oder Informationen über die Sensibilisierung und Motivation von Nutzern. Die zu ermittelnden Informationen sind die wesentlichen Informationen zu den Energieverbrauchsdaten, mit denen die Faktoren zur Anpassung allen voran aber die Klimadaten ermittelt werden. Hierzu zählen bspw. die Heizgradtage, die Temperaturen oder die Beleuchtung. Des Weiteren sind auch Daten über die Nutzungsmodelle in Erfahrung zu bringen sowie Infos über die Leistungskennzahlen, die für die Erfassung von Bedeutung sind, wie z.B. die Boden- und Grundstücksfläche oder der umbaute Raum. Musterdarstellungen der Versorgung des Gebäudes, der Technik im Gebäude, des Automationsschemata, der Daten von Gerätschaften u.s.w stellen eine Hilfestellung für die Erfassung der Daten dar.

Eine Begehung der Außenbereiche in Form eines Außeneinsatzes ist im Energieaudit nach DIN EN 16247 unumgänglich, um die Forderungen des Energiedienstleistungsgesetz zu erfüllen. Hierbei werden die verschiedenen Elemente der Gebäudeversorgung, wie Licht, Temperaturregelungen usw. auf ihr gefordertes Leistungsniveau hin ermittelt und überprüft. Ebenfalls sind die technischen Systeme bezüglich deren Tauglichkeit und Leistungsfähigkeit in die Bewertung mit aufzunehmen. Fallen das Erzeugen, das Speichern und das Verteilen der technischen Systeme in die Anwendungsbereiche des Energieaudits, so müssen auch diese im Energieaudit beachtet und auf Optimierungen der Energieeffizienz hin untersucht werden. Um diese Außeneinsätze von Gebäuden im Energieaudit zu standardisieren, findet sich in Anhang D der DIN EN 16247-2 eine passende Checkliste. Diese enthält eine Gegenüberstellung des tatsächlichen Leistungsniveaus mit dem benötigten Leistungsniveau, sowie eine Bewertung der technischen Anlagen und Systeme bezüglich ihrer Leistung mit Hilfe passender Empfehlungen und Verweise. Außerdem finden sich in der Analyse konkrete Folgen von Optimierungen auf den Energieverbrauch. Zu Bewerten sind außerdem alle Verträge,  die die Energieversorgung und Instandhaltungsmaßnahmen, wie Inspektionen regeln sollen. Diese Bewertung soll sowohl auf energetischer, als auch auf monetärer Ebene erfolgen. Um die Potenziale zu Optimierung besser herausfiltern zu können, sind Vergleiche und Gegenüberstellungen mit den effektivsten, auf dem Markt zur Verfügung stehenden Technologien sinnvoll.

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Energiedienstleistungsgesetz – Energieaudit von Prozessen DIN EN 16247 – 3

Die DIN EN 16247-3 unterteilt Prozesse in Produktionsprozesse, Betriebsmittelprozesse und andere Prozesse. Produktionsprozesse beinhalten alle Maßnahmen und Abläufe, die bei der Produktherstellung oder bei der Dienstleistungserbringung beteiligt sind. Im Zuge dieser Prozesse erfolgt der Energieverbrauch entweder direkt über bspw. Öfen oder indirekt über die Abwärmenutzung. Unter Betriebsmittelprozessen versteht man dagegen diejenigen Prozesse, die die Energieträger, wie Druckluft oder Warmwasser generieren und weiterleiten. Hierbei sind auch alle sich auf dem Grundstück befindlichen Kraftwerke, wie Kraft-Wärme-Koppelungs-Kraftwerke, zu berücksichtigen. Unter den Unterpunkt „andere Prozesse“ gehören laut DIN EN 16247 – 3 alle anderen Prozesse, wie bspw. die Energieverbräuche von Abzügen. Im Vorfeld des Energieaudits, genauer während dessen Planung und der Festsetzung seiner Anwendungsbereiche, sind diejenigen Prozesse festzulegen, die mit einbezogen werden sollen. Außerdem muss auf zusätzliche Normen, die im Energieaudit nach DIN EN 16247 zum Zuge kommen, verwiesen werden, wie bspw. die DIN EN ISO 11011:2015 für die Druckluft – Energieeffizienz-Bewertung.

Während des Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz gehört es zu den Aufgaben des Energieauditors, die vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen und Daten zu Menge und Leistungserbringung verschiedener Anlagen etc. zu überprüfen und zu verifizieren. Zusätzliche Daten muss das auditierte Unternehmen bezüglich der Sollwerte von Herstellungs- und Betriebsmittelprozessen und über relevante Beschränkungen, wie Umweltanforderungen bereitstellen. Hält der Energieauditor die bereitgestellten Informationen für ungenügend, um die Forderungen des EDL-G zu erfüllen, obliegt es seiner Entscheidung, wie die nötigen Informationen und Daten herangeschafft werden bspw. über genaue Messungen oder in Form von Schätzungen. Während des Außeneinsatzes sollten die Informationen, die das Unternehmen bereits im Vorfeld des Energieaudits bereitgestellt hat, überprüft und bestätigt werden und fehlerhafte bzw. unzureichende Daten ergänzt werden. Näher ausführen können diese  Informationen bspw. Mitarbeiter des Bedienpersonals. Die Höchstleistungen bezüglich der Prozesse gemäß DIN EN 16247 – 3 sind zu erfassen und dem derzeitigen Leistungsstand gegenüberzustellen. Außerdem sollen bereits Optimierungsvorschläge für die Energieverbräuche ausgearbeitet werden, wobei in den Blick zu nehmen ist, …

• wie Energieverluste optimiert werden können durch das Senken oder Rückgewinnen von Energieverlusten
• inwiefern die vorhandene Ausstattung und Ausrüstung verändert und ausgetauscht werden kann
• wie der der alltägliche Betrieb effizienter gestaltet werden kann
• wie die Instandhaltung von Anlagen etc. optimiert werden kann
• welche Maßnahmen und Programme das Verhalten und Bewusstsein der Belegschaft nachhaltig prägen und
• wie das Energiemanagement optimiert werden kann.

Wie beim Teilbereich Gebäude ist auch bei Prozessen ein Vergleich der momentan genutzten Ausrüstung mit der effizientesten zur Zeit verfügbaren sinnvoll. Auch Verbesserungsvorschläge zu Personen oder zur Organisation, die eine Optimierung der Energieeffizienz herbeiführen könnten, sind hilfreich.

Video: ISO 50001 – Abschnitt 4.1 Kontext der Organisation

Video: ISO 50001 – Abschnitt 5.2 Energiepolitik


Energiedienstleistungsgesetz – Energieaudit von Transporten DIN EN 16247 – 4

Mit Transport sind laut DIN EN 16247 – 4 die verschiedenen Transportarten, wie Schiene, Wasserweg, Luftweg oder die Straßennetze unabhängig von der Streckenentfernung gemeint. Hierbei spielt keine Rolle, ob Personen oder Waren überführt werden. Neben Fahrzeugen sind auch bspw. Anhänger oder Container, wie Kühlwagen zu berücksichtigen. Werden Transporte im Rahmen des Energieaudits nach Energiedienstleistungsgesetz beachtet, gestaltet sich das Arrangieren von Besprechungen und die Betrachtung der energierelevanten Tätigkeiten meist komplizierter, als bei Gebäuden oder Prozessen. Aus diesem Grund sind sie extra genau vorzubereiten. Während der Abstimmung und Planung im Vorfeld sind nicht nur die Fahrzeugführer sondern auch die Personen in der Transportplanung, Fahrzeugbeschaffung, Fahrzeuginstandhaltung usw. zu berücksichtigen. Bei der Berücksichtigung von Transporten im Energieaudit, sind bspw. folgende Informationen von Bedeutung:

• Planungskriterien für Transporte,
• Fahrzeugzusammensetzung in der firmeneigenen Flotte,
• Schulungen für Fahrzeugbediener
• Überprüfung von Energie- und Kraftstoffverbräuchen,
• gefahrene Strecken,
• Betriebsstunden der Fahrzeuge,
• Mengen der transportierten Waren bzw. Passagiere,
• Programme und Dokumente über Instandhaltungen,
• Kriterien der Fahrzeugbeschaffung,
• Bestimmungen zum Fahrzeugaustausch,
 Programme zum Test neuer Technologien und Techniken,
• Senkung der Treibhausgasausschüttung,
• Verwendung alternativer Energieerzeugungen,
• …

Im Außeneinsatz werden alle Fahrzeuge begutachtet und bewertet, sofern diese in nächster Nähe sind. Sind hier unvollständige oder nicht zuverlässige Informationen und Daten über deren Energieverbräuche vorhanden, ist es möglich, diese anhand einer repräsentativen Fahrzeugzahl längerfristig durch Aufzeichnungsgräte oder Computer in den Fahrzeugen zu erfassen. Alternativ beobachtet der Energieauditor die Transporte und ist so in der Lage, deren Energieverbräuche abzuschätzen oder exakt zu messen, um Verbesserungsoptionen gemäß Energiedienstleistungsgesetz offen zu legen. Dabei ist auch die Instandhaltung zu beachten. Im Bereich der Transporte gemäß DIN EN 16247 – 4 können Optimierungen der Energieeffizienz häufig durch Weiterbildungen der Fahrzeugführer herbeigeführt werden. Andere Verbesserungsansätze sind eine Verbesserung der Auslastung der Fahrer und sowie eine Überarbeitung der Routenplanung oder die Modernisierung der Fahrzeugflotte. Grundsätzlich finden sich in nahezu allen Energieverbräuchen Verbesserungspotenziale, welche es mit Hilfe von Energieaudits aufzudecken gilt, um den Forderungen des Energiedienstleistungsgesetz nachzukommen und im selben Zuge von Einsparpotenzialen zu profitieren.

 

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Ihr Jürgen Paeger


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3 Comments

  1. 3. Juli 2016 at 19:58 — Antworten

    Interessant, dass Potenziale zur Energieeffizienzverbesserung jetzt auch als Energienachweis berechnet werden. Hat dies dann eigentlich Auswirkungen auf den Schallschutznachweis bzw. Wärmedämmnachweis?

    • Jürgen Paeger
      5. Juli 2016 at 20:48 — Antworten

      Lieber Armin,
      das ist ein Missverständnis: Bei der Ausstellung eines Energieausweises muss der Aussteller ohnehin (§ 20 EnEV) auf Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz hinweisen; daher wird bei Pacht-/Mietobjekten von der Forderung nach einem Energieaudit abgesehen, da dieses das gleiche Ziel (Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz zu ermitteln) hat. Das Energieaudit hat also keine Auswirkungen auf den Energieausweis, es gilt nur umgekehrt. Auswirkungen auf Wärmedämm- oder Schallschutznachweise gibt es keine.

  2. Energieauditor
    21. November 2016 at 0:34 — Antworten

    Umso mehr Energieverbräuche erfasst werden, desto mehr kann man die Energieeffizienz im Unternehmen steigern. Ziel ist es nämlich, den Energieverbrauch zu optimieren und die Energiekosten zu senken.

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