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Das Energieaudit nach DIN EN 16247 – Dies fordert das Energiedienstleistungsgesetz
Im April 2015 wurde das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G mit der Forderung zur Durchführung von Energieaudits verabschiedet. Betroffen sind alle Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen sind: Sie unterliegen der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits in einem wiederkehrenden, regelmäßigen Zyklus von vier Jahren. Seit der Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes im Jahr 2019 …