Arbeitsschutzmanagement ISO 45001

Heiße Tage für den Arbeitsschutz

Endlich Sommer, Sonne, Ferienzeit! Doch nicht alle freuen sich über das schöne Wetter. An heißen Tagen kann es schnell vorkommen, dass die Lufttemperaturen in Arbeitsräumen auf sehr hohe Werte ansteigen und die Mitarbeiter darunter leiden. Die Folgen: sinkende Leistungsfähigkeit, eine nachlassende Lust zu arbeiten sowie ein steigendes Unfallrisiko. Viele Beschäftigte fragen sich: „Habe ich ein Anrecht auf niedrigere Temperaturen in meinem Büro oder meiner Werkstatt?“ Die Antwort ist ein klares „Jein“. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was im Rahmen des Arbeitsschutzes bei Hitze am Arbeitsplatz zu beachten ist und wie Sie sicherstellen, dass durch entsprechende Maßnahmen die Arbeitsqualität und Arbeitnehmer nicht unter der Temperatur am Arbeitsplatz leidet.

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Temperatur am Arbeitsplatz – diese Vorgaben sollten Sie kennen

Einschlägig in dieser Frage ist die technische Regel für Arbeitsstätten ASR 3.5 „Raumtemperaturen“. Sie sagt in Punkt 4.2, dass „die Lufttemperatur in Arbeitsräumen +26°C nicht überschreiten soll“. Aber wenn die Außentemperaturen über +26 °C liegen, darf auch die Lufttemperatur in Arbeitsräumen über +26 °C steigen (Punkt 4.4 ASR A 3.5). Voraussetzung hierfür ist ein Sonnenschutz, der eine übermäßige Erwärmung verhindert (z.B. Außenjalousien, innenliegende, hochreflektierende oder helle Sonnenschutzvorrichtungen, Sonnenschutzverglasungen, …; Punkt 4.3 ASR A 3.5). Außerdem sollen zusätzliche Maßnahmen – und müssen ab einer Raumtemperatur ab +30 °C – getroffen werden, wie z.B. Lockerung der Kleidungsregelungen, Bereitstellung geeigneter Getränke (Punkt 4.4, Beispiele für Maßnahmen in Tabelle 4). Ist damit bereits alles getan? Nein, denn es immer zu prüfen, ab die Temperatur nicht zu einer Gesundheitsgefährdung führen kann. Das kann z.B. bei schweren körperlichen Arbeiten der Fall sein, bei gesundheitlich vorbelasteten Arbeitnehmern, oder wenn Schutzkleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe besonders verhindert. In diesem Fall sind die Risiken in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz zu bewerten und ggf. notwendige Schutzmaßnahmen festzulegen. Fachleute, die Sie bei der Durchführung einer derartigen Gefährdungsbeurteilung unterstützen können, sind die Sicherheitsfachkräfte (Sifa) sowie die Betriebsärzte, die in jedem Betrieb vorhanden sind. Sie können dabei auch von der Berufsgenossenschaft unterstützt werden. Sie können bei der Gefährdungsbeurteilung für hohe Lufttemperaturen folgende Handlungsanleitungen nutzen:

• DGUV Information 215-510 Beurteilung des Raumklimas – Eine Handlungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen
‏    (Nomogramm Luftfeuchte – Lufttemperatur)
• DGUV Information 213-002 Hitzearbeit: Erkennen – Beurteilen – Schützen
• DGUV Information 215-520 Klima im Büro – Antworten auf die häufigsten Fragen, Reihe „Gesund und fit im Kleinbetrieb“

Zur Beurteilung der Hitze in Gebäuden können nach diesen Informationsschriften zur gemessenen Temperatur Zuschläge addiert werden. Dies ist der Fall, wenn eine spürbare Luftbewegung fehlt, wenn die relative Luftfeuchtigkeit weit über 30% liegt oder wenn eine isolierende Spezialkleidung wie Schweißerschutzanzug getragen werden muss. So kann aus einer gemessenen Lufttemperatur von zum Beispiel 29°C schnell eine resultierende Arbeitsplatztemperatur von 39°C werden – die dann wiederum in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden muss. Unterscheiden von den „normalen Arbeitsplätzen muss man die Hitzearbeit. Von Hitzearbeit spricht man, wenn zusätzlich zu hohen Lufttemperaturen noch eine belastende körperliche Arbeit und gegebenenfalls eine isolierende Bekleidung hinzukommen, die insgesamt zu einem Anstieg der Körpertemperatur führen. Auch bei kurzzeitiger Wirkung können dadurch Gesundheitsschäden eintreten. Beispiele sind Arbeiten in Stahlwerken am Hochofen, Gießereien, Baustellen, Pizzabäcker, Hähnchenbräter oder Verkehrspolizisten im Hochsommer. Hier sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Anhang Teil 3 der ArbMedVV Pflicht. Im Rahmen von Arbeitsschutzmanagementsystemen wie OHSAS 18001 wird das Vorhandensein, die Vollständigkeit und die Qualität von Gefährdungsbeurteilungen von dem Zertifizierer und den internen Auditoren überprüft. Das komplette Fehlen einer Gefährdungsbeurteilung für hohe Temperaturen im Sommer würde sicherlich vielen Auditoren auffallen. In einem externen Audit würde dies als sogenannte „Abweichung“, „Feststellung“ oder „Non-Conformity“ festgehalten. Als Korrekturmaßnahme ist dann eine derartige Gefährdungsbeurteilung fach- und sachgerecht durchzuführen. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind konkrete Schutzmaßnahmen gegen die hohen Lufttemperaturen. Doch welche können dies sein? Im Arbeits- und Gesundheitsschutz wird zwischen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen unterschieden. Man kann auch sagen, der Arbeitsschutz muss TOP sein. Die technischen Maßnahmen sollen bevorzugt durchgeführt werden.

Video: High Level Structure der ISO 45001

Video: ISO 45001 Vorteile und Nutzen


Technische Maßnahmen gegen Überhitzung

• Fest installierte Klimaanlage
• Mobile Klimaanlage
• Tischventilator
• Außenliegende Jalousien, Markisen, Wärmeschutzgläser.

Für einige wenige Tage im Jahr ist eine teure Klimaanlage für Büros sicher nicht immer zu rechtfertigen. Auch sind hier Nebenwirkungen wie Lärm- oder Geräuschbelastung sowie Zugluft zu beachten. Eine Differenz von maximal 6 – 8 °C zur Außentemperatur ist unbedingt einzuhalten, um Erkältungen durch Klimaanlagen zu vermeiden. Am einfachsten ist sicherlich ein Tischventilator, der eine Kühlung durch Schweißverdunstung bewirkt. Außenjalousien sind optimal in der Planungsphase eines Gebäudes zu berücksichtigen. Eine Nachrüstung ist möglich. Außenjalousien, Rollos sind regelmäßig zu reinigen und zu warten, damit sie im Sommer bei Bedarf auch tatsächlich ihre Funktion erfüllen können.

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Organisatorische Schutzmaßnahmen gegen Überhitzung

• Zusätzliche Wärmequellen durch nicht benötigte elektrische Geräte reduzieren
• Lüftung
• Arbeitszeiten entsprechend der hohen Temperatur anpassen
• Früher mit der Arbeit beginnen
• Gleitzeitregelungen
• Längere Pausen ermöglichen
• Häufigere Pausen machen
• Arbeit mit nach Hause nehmen, wo es möglich ist,
• Körperlich anstrengende Arbeiten vermeiden, in die frühen Morgenstunden oder späte Abendstunden verlegen,
• Reduzierung der Aufenthaltszeit in Bereichen besonders hoher Lufttemperatur.

PCs, Drucker, Scanner, Leuchten, Maschinen, Fahrzeuge erzeugen eine zusätzliche Wärmelast. Bei sommerlich hohen Lufttemperaturen in Büros, Werkstätten oder Werkshallen kann man sich möglicherweise darauf verständigen, manche, genau definierte Arbeitsmittel nur zu bestimmten Zeiten anzuschalten und so den zusätzlichen Wärmeeintrag zu reduzieren. Viele kurze zusätzliche Pausen haben einen größeren Entlastungseffekt für den Körper als wenige lange Pausen. Die Anzahl der Pausen sollte bei sehr hohen ständig erhöht werden. Bei Dauer-Temperaturen von über 35 °C sollte man pro 60 Minuten Arbeitszeit bereits zwei mal 15 Minuten Pause in kühleren Bereichen einführen. Eine regelmäßige Querlüftung – insbesondere in den frühen Morgenstunden bei noch kühler Außenluft – ist die wirksamste Lüftungsmaßnahme, sieht man einmal von einer technischen Dauerlüftung ab. Querlüftung bedeutet, dass gegenüberliegende Fenster und Türen kurzzeitig weit geöffnet werden. Sie ist einer Stoßlüftung (nur Fenster auf) und einer Spaltlüftung (ständig ein Fenster „auf Kipp“) vorzuziehen.


Was kann außerdem speziell bei Arbeiten im Freien an heißen und sehr heißen Tagen getan werden?

• Bereitstellung von Getränken (Wasser, ungezuckerte Tees, keine Cola!) bei Arbeiten in großer Hitze
• Die Führungskräfte sollen darauf hinwirken, dass alle Beschäftigten die notwendige Flüssigkeitsmenge (mehr als 1 – 2 Liter)
‏    zu sich nehmen.
• Für Pausen schattige Plätze schaffen.
• Bei Temperaturen von über 35 °C im Schatten stündlich Kurzpausen von 5 – 10 Minuten vorsehen.
• Bei fortgesetzt sehr heißem Wetter: Der Vorgesetzte prüft, ob die Möglichkeit besteht, sehr schwere Arbeiten auf die frühen
‏    Morgenstunden zu legen.
• Bei extremsten Hitzewetter: ggf. Durchführen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
• Geeignete Sonnenbrillen tragen, die auch gegen Strahlung von der Seite schützt.
• Benutzen von Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor (UV A und UV B) vor UV-Strahlung
• Verbot der Arbeit mit nacktem Oberkörper wegen UV-Strahlungsbelastung, Tragen von leichter Kleidung sowie
‏    entsprechender Kopfbekleidung
• Leistungsabfall des menschlichen Körpers bei Temperaturen über 25 °C bei der Arbeitsplanung berücksichtigen.

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Personenbezogene Schutzmaßnahmen gegen Überhitzung

• Ausreichend Flüssigkeit trinken (Wasser oder ungesüßte Tees, bis zu 2,5 Liter pro Tag)
• Bekleidung anpassen, ggf. Krawattenzwang lockern, leichtes Schuhwerk
• Kaltes Wasser über die Handgelenke laufen lassen oder kühlende Tücher verwenden oder bei sehr hohen Temperaturen
‏    kalte Fußbäder.

Sehr kalte Getränke sollten ebenso wie stark koffeinhaltige oder alkoholhaltige Getränke an heißen Tagen gemieden werden. Häufiges Kaffeetrinken schadet an heißen Tagen mehr als es nützt. Sehr kalte Getränke belasten den Kreislauf unnötig und führen zu einer weiteren Wärmeproduktion des Körpers, so dass sie – im Gegensatz zu den Aussagen der Werbung – bei hohen Temperaturen eher kontraproduktiv sind. Last but not least sollte darauf hingewiesen werden, dass man bei hohen Temperaturen auf schwere Mahlzeiten ebenfalls verzichten sollte. Leichte Kost ist zu bevorzugen. Über die organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen sind interne Schulungen sinnvoll, so dass sich Führungskräfte und Mitarbeiter darüber verständigen können, welche Schutzmaßnahmen wann und wie angewandt werden können. Wer die Gefährdung durch höhere Temperaturen richtig einzuschätzen weiß und wer auch die richtigen Schutzmaßnahmen kennt, kann sie besser anwenden und so die Belastungen auf ein erträgliches Maß reduzieren. Nur durch eine sinnvolle Absprache und Koordination der Maßnahmen entfalten sie ihre Wirkung.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen auch dieses Jahr einen richtig schönen Sommer!

Ihr Jörg Stottrop (Sicherheitsfachkraft) in Kooperation mit Herrn Jürgen Paeger (Berater für Arbeitsschutz-, Umwelt-, Energie- und Qualitätsmanagementsysteme)  Siehst du?


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18 Comments

  1. Torben
    14. August 2009 at 14:03 — Antworten

    Bin zwar kein Unternehmer – aber die Tipps helfen auch mir weiter.

  2. Roland Bayer
    7. Mai 2010 at 11:10 — Antworten

    das hilft uns wenig,ist alles nur auf die sesselpupser orientiert.
    (Tischventilator ,mobile klimaanlagen).was ist mit denen,die das geld dafür verdienen?die müssen schwitzen!!!!

    • 16. Juni 2010 at 8:58 — Antworten

      Was kann man bei Arbeiten im Freien an heißen und sehr heißen Tagen tun?

      – Bereitstellung von Getränken (Wasser, ungezuckerte Tees, keine Cola!) bei Arbeiten in großer Hitze
      – Die Führungskräfte sollen darauf hinwirken, dass alle Beschäftigten die notwendige Flüssigkeitsmenge (mehr als 1 – 2 Liter) zu sich nehmen.
      – Für Pausen schattige Plätze schaffen.
      – Bei Temperaturen von über 35 °C im Schatten stündlich Kurzpausen von 5 – 10 Minuten vorsehen.
      – Bei fortgesetzt sehr heißem Wetter: Der Vorgesetzte prüft, ob die Möglichkeit besteht, sehr schwere Arbeiten auf die frühen Morgenstunden zu legen.
      – Bei extremsten Hitzewetter: ggf. Durchführen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach dem Grundsatz G 30 „Hitzearbeiten
      – Geeignete Sonnenbrillen tragen, die auch gegen Strahlung von der Seite schützt.
      – Benutzen von Sonnenschutzcreme mit hohem Lichtschutzfaktor (UV A und UV B) vor UV-Strahlung
      – Verbot der Arbeit mit nacktem Oberkörper wegen UV-Strahlungsbelastung. Tragen von leichter Kleidung sowie entsprechender Kopfbekleidung
      – Leistungsabfall des menschlichen Körpers bei Temperaturen über 25 °C bei der Arbeitsplanung berücksichtigen.

  3. Heiko Janßen
    2. Juni 2010 at 15:09 — Antworten

    Moin Herr Stottrop, beim Stöbern bin ich auf Ihren Artikel „gestoßen“. Schönen Dank für die Infos und schöne Grüße aus dem hohen Norden. Heiko Janßen (ehemals TÜV Saarland)

  4. Mario
    25. August 2011 at 15:02 — Antworten

    Wie sieht es mit großen Baustellen aus. Geschlossene Gebäude mit großen Glasfassaden. Je höher man kommt um so wärmer. Und dann stellen die auch noch Luftbefeuchter auf. Gefühlte Temperatur liegt bei 50Grad. Luftfeuchte 54% , Temp:35°C momentan. Ist das überhaupt vertretbar, oder kann man etwas dagegen tun. Man hat noch nicht mal körperlich gearbeitet und ist schon durchgeschwitzt. Abgesehen davon das man, um mal pause zu machen und ins Freie zu gehen, die ganzen Geschosse runter und dann wieder hoch muss(und wieder klischnass).

    • 12. September 2011 at 8:02 — Antworten

      Wen kann man bei übergroßer Hitze auf Baustellen ansprechen? Zunächst den Vorgesetzten. Das müsste theoretisch ausreichen, denn der müsste aktiv werden. Falls er nicht aktiv wird, kann man die in jedem Unternehmen vorhandene Sicherheitsfachkraft sowie den ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsarzt ansprechen. Darüber hinaus ist für größere Baustellen ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach RAB 30 vorgeschrieben. Mit diesen Fachleuten kann man das Problem erörtern. Darüber hinaus muss es in jedem Betrieb in Deutschland mit mehr als 20 Beschäftigten im Durchschnitt einen Arbeitsschutzausschuss geben, an dem auch Vertreter des Betriebs- oder Personalrats (falls vorhanden) sowie Vertreter der Beschäftigte wie Sicherheitsbeauftragte teilnehmen. Dieser Ausschuss muss gemäß dem deutschen Arbeitssicherheitsgesetz viermal jährlich tagen. Dort kann man dieses Problem ebenfalls besprechen. Falls Ihr Unternehmen mehr als zehn Beschäftigte hat, muss es über eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutz verfügen. Diese würde ich anfordern und Einblick verlangen und auf Änderung drängen. Wenn das alles nach wiederholten aufrichtigen und nachweisbaren Versuchen nicht hilft, kann man als Arbeitnehmer seine Rechte nach § 17 Arbeitsschutzgesetz wahrnehmen.
      Welche technischen Maßnahmen kann man ergreifen? Zunächst den Luftbefeuchter abstellen, da die Schweißabsonderung durch eine hohe Luftfeuchtigkeit behindert wird. Dann die bereits im Blog oben erwähnten Maßnahmen wie Anbringen von steuerbaren Jalousien.
      Ein Jahr nach Veröffentlichen des Blogs ist die Arbeitsstätten-Regel „ASR A3.5 – Raumtemperatur“ erschienen. Dort wird als Soll-Wert für eine Höchst-Temperatur von 26°C in Arbeitsstätten angegeben. Falls dieser Wert überschritten wird, ist die Gefährdungsbeurteilung anzupassen und darauf basierend geeignete Maßnahmen sind zu ergreifen.
      gez. Jörg Stottrop, Köln 10.9.2011

  5. Baumann
    25. April 2013 at 12:47 — Antworten

    Hallo,
    ich arbeite im Büro im öffentlichen Dienst. Bei einer Aussentemperatur von nur 20 C Celsius steigt das Thermometer an meinem Arbeitsplatz bereits auf 29 C.
    Im Sommer, so haben mir Kollegen erzählt, steigt die Temperatur speziell in meinem Büro schon mal schnell auf 40C.
    Das Gebäude ist von 1968, es gibt Jalousien, allerdings keine Klimaanlage oder ähnliches.
    Welche Rechte habe ich hier?
    Wäre über eine fachliche Auskunft sehr dankbar,

  6. Jörg Stottrop
    25. April 2013 at 17:03 — Antworten

    Hallo,
    mittlerweile heisst die einschlägige Vorschrift ASR A3.5 – Raumtemperatur. Sie fordert für sitzende Tätigkeit eine Soll-Temperatur von 20°C. Die Lufttemperatur soll 26°C nicht übersteigen. Falls dies doch der Fall sein sollte, so sind technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Die Arbeitsstättenregel A3.5 kann bei http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A3-5.html eingesehen werden.
    Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer,falls die Temperatur überschritten wird? Diese Rechte sind in § 17 Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Diese beinhalten ein Vorspracherecht beim Arbeitgeber und die Sicherheitsfachkraft wenden. Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, daß die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf gerichteten Beschwerden von Beschäftigten nicht ab, können sich diese an die zuständige Behörde wenden.
    Jörg Stottrop, Köln, 25.4.2013

  7. Reinhard
    6. Juli 2015 at 5:41 — Antworten

    Vielen Dank für den interessanten Artikel und die informativen Antworten.

  8. Mailin Dautel
    4. Februar 2019 at 12:34 — Antworten

    Hallo Jörg, ich liebe ja den Sommer aber im Büro zu hocken ist für mich viel zu heiß. Definitiv braucht mein Büro eine Klimaanlage oder ich besorge mir die von Ihnen empfohlene Mobile Anlage. Der Tischventilator bringt es nämlich auch schon seit langem nicht mehr.

  9. schlupfkasack
    8. April 2019 at 11:28 — Antworten

    Gut geschrieben. Echt toll. Danke.

  10. Herren Kasack
    8. Mai 2019 at 9:56 — Antworten

    Super geschrieben.Vielen Dank.

  11. krankenschwester kasack
    17. Juni 2019 at 8:54 — Antworten

    Vielen Dank für den tollen Artikel.

  12. Kasack Weiß
    2. August 2019 at 13:26 — Antworten

    Gut geschrieben. Echt toll. Danke.

  13. Berufsbekleidung Damen
    6. Dezember 2019 at 20:07 — Antworten

    Toller Artikel. Vielen Dank.

  14. Clogs Fuer Die Pflege Von Leiber
    9. Januar 2020 at 15:17 — Antworten

    Gute Arbeit. Danke.

  15. Berufsbekleidung Arzt
    7. Februar 2020 at 13:14 — Antworten

    Gute Arbeit. Danke.

  16. Handschuhe Fuer Die Plfege Von Asatex
    7. Februar 2020 at 13:23 — Antworten

    Gut geschrieben. Echt toll. Danke.

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