Arbeitsschutzmanagement ISO 45001

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Ihr Unternehmen verwendet elektrische Geräte und Betriebsmittel? Dann sollten Sie Ihre Pflicht zur Überwachung und Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits-/Betriebsmittel sowie die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen kennen. Wer kennt es nicht, der Auditor fragt Sie nach Ihren elektrischen Arbeits-/Betriebsmitteln, ob diese auch geprüft sind. Das hört sich zunächst einfach an, jeder der sich jedoch mit dieser Thematik auseinandersetzen muss, steht zunächst vor einem Berg von Normen, Richtlinien, Gesetzen oder speziellen Forderungen von Versicherungen. Um hier eine Übersicht behalten zu können, haben wir Ihnen die wichtigsten elektrischen Prüfungen Ihrer Arbeits-/Betriebsmittel zusammengestellt, damit Sie schnell erkennen, welche Aufgaben und Pflichten für Sie, Ihr Unternehmen, relevant sind.

Betriebssicherheitsverordnungen – BetrSichV

Nach der Betriebssicherheitsverordnung darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, welche die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes erfüllen. In § 5 „Prüfungen“ der BGV A3 wird beschrieben, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom Unternehmer auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen. Ebenfalls ergibt sich die Rechtspflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen, Geräte, Arbeits-/Betriebsmittel aus ArbSchG und TRBS.
Unter elektrischen Betriebsmitteln versteht man generell ein elektrisches Bauelement, eine Baugruppe oder ein Gerät einer elektrischen Anlage. Die Fristen sind dabei stets so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Eine generelle Prüfung elektrischer Anlagen ist vor der ersten Inbetriebnahme nicht erforderlich, wenn vom Hersteller oder Einrichter bestätigt wird, dass die elektrische Anlage oder das Betriebsmittel den Bestimmungen entspricht. Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertige installierte oder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen. Sie kann in der Regel nur vom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der Anlage maßgebenden Umgangs-/Einsatzbedingungen kennt.
Zu unterscheiden von den geforderten Bestätigungen ist die Lieferbestätigung des Herstellers oder Lieferanten bei der Lieferung von anschlussfertigen elektrischen Betriebsmitteln. Für diese Lieferbestätigung reicht es aus, wenn der Hersteller oder Lieferant auf Verlangen nachweist, dass der gelieferte Gegenstand den Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entspricht. Dies kann z.B. durch eine Konformitätserklärung erfolgen, in welcher die Einhaltung der einschlägigen elektrotechnischen Regeln bestätigt wird.

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Anhand der untenstehenden Tabelle, können Prüffristen festgelegt werden, wenn die elektrischen Anlagen/Betriebsmittel normalen Beanspruchungen durch Umgebungstemperatur, Staub, Feuchtigkeit oder dergleichen ausgesetzt sind. Dabei werden Wiederholungsprüfungen zwischen ortsveränderlichen/-festen elektrischen Betriebsmitteln sowie Prüfungen von Schutz-/ Hilfsmitteln unterschieden. Um Ihnen den Praxisbezug und die Festlegung der einzelnen Bezeichnungen zu erleichtern, sind im Folgenden die einzelnen Anlagen-/Betriebsmittel genauer beschrieben.

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Unterschiede bei den Betriebsmitteln

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel … sind fest angebrachte Betriebsmittel oder solche, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse zu groß ist, als dass sie leicht bewegt werden könnten. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7 DIN VDE 0100 Teil 200.

Ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel können während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5 DIN VDE 0100 Teil 200). Als Maß, ob die Prüffristen ausreichend bemessen werden, gilt die bei der Prüfung in bestimmten Betriebsbereichen festgestellte Quote von Betriebsmitteln, die Abweichungen von den Grenzwerten aufweisen (Fehlerquote). Beträgt die Fehlerquote höchstens zwei Prozent, kann die Prüffrist als ausreichend angesehen werden.

Stationäre Anlagen sind mit ihrem Umfeld fest verbunden. Hierzu zählen z.B. Installationen in/an Fahrzeugen, Gebäuden, Containern.

Nichtstationäre Anlagen werden nach ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch bzw. Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und an einem neuen Einsatzort wieder aufgebaut. Hierzu gehören z.B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen oder fliegende Bauten.

Schutz-/Hilfsmittel dienen dem sicheren Arbeiten in elektr. Anlagen, wie z.B. isolierende Schutzkleidung oder Spannungsprüfer.

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Wer darf die Prüfungen elektrischer Betriebsmittel durchführen?
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel obliegt einer Elektrofachkraft. Diese kann intern aus dem eigenen Unternehmen oder extern über einen Dienstleister tätig werden. Stehen für die Prüfdurchführung geeignete Mess-/Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft die Prüfungen durchführen. Bitte regeln Sie in einem solchen Fall eindeutig die Verantwortlichkeiten für die ordnungsgemäße Prüfungsdurchführung.

Gibt es Ausnahmen?
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten auch als ständig überwacht, wenn diese kontinuierlich von Elektrofachkräften instandgehalten werden oder durch messtechnische Maßnahmen im Rahmen des Betreibers (z.B. Überwachung des Isolationswiderstandes) geprüft werden. Dies sollte in einem solchen Fall auch schriftlich bei einem Schadensfall nachweisbar sein. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln oder Schutz-/Hilfsmitteln ist dies nicht möglich und muss bei Abweichungen der entsprechenden Überwachungszeiträume begründet werden. Eine solche Begründung kann in Abstimmung mit Sicherheitsfachkraft und Elektrofachkraft erfolgen.

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Was kann passieren, wenn ich keine Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durchführe?

Auswertungen von Bränden aus der Vergangenheit ergaben, dass die größte Gruppe von Brandursachen durch beschädigte elektrische Einrichtungen und Gerätschaften erfolgte. Oftmals waren dies alte Mehrfachstecker oder sogar alte Küchengeräte, welche zuhause ausgedient hatten, für die Firma als Kühlschrank, Kochplatte oder Kaffeemaschine noch für ausreichend befunden wurden. Aus diesem Grund fordern der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften das Unternehmen auf, alle elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig zu prüfen. Sollte aus Nachlässigkeit oder Kostengründen darauf verzichtet werden, bedeutet das für den Unternehmer im Schadensfall auch den Verzicht auf Entschädigungsleistungen durch den jeweiligen Sachversicherer. Ein Nichtnachkommen der Vorgaben bedeutet eine Nichteinhaltung des Vertragswerkes und so auch die Entbindung des Versicherers im Schadensfall zahlen zu müssen. Besonders tragend ist dies, wenn im Brandfall Personenschäden eintreten.

 

Welche Regeln und Normen gibt es noch?

TRBS 1111 – Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Diese technische Regel beschreibt die Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie zur Ableitung der notwendigen Maßnahmen für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie das Betreiben überwachungsbedürftiger Anlagen.

TRBS 1201 – Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
Diese technische Regel konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Festlegung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen, der Verfahrensweise zur Bestimmung der mit der Prüfung elektrischer Betriebsmittel zu beauftragenden Person, der Durchführung der Prüfungen und der Erstellung der ggf. erforderlichen Aufzeichnungen.

TRBS 1203 – Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – Elektrische Gefährdungen
Diese technische Regel stellt zusätzliche Anforderungen, die alle befähigten Personen erfüllen müssen, denen Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen übertragen werden.

VDE 0701-0702 – Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte
Diese Norm gilt für Prüfungen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten mit definierten Bemessungsspannungen nach Instandsetzung und Änderung (VDE 0701) sowie bei Wiederholungsprüfungen (VDE 0702).

VDE 0105-100/A1 – Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen
Diese Norm gilt für das Bedienen von und für alle Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Hierbei handelt es sich um elektrische Anlagen aller Spannungsebenen von Kleinspannung bis Hochspannung.

VDE 0113 – Sicherheit von Maschinen – Elektrischen Ausrüstungen von Maschinen
Dieser Teil von IEC 60204 gilt für die Anwendung von elektrischer, elektronischer und programmierbarer elektronischer Ausrüstung und Systemen für Maschinen, die während des Arbeitens nicht von Hand getragen werden, einschließlich einer Gruppe von Maschinen, die abgestimmt zusammenarbeiten.
Die Zeichen CE, VDE, VDE/GS bzw. GS dienen lediglich dem freien Warenverkehr in der EU, lassen jedoch keine Aussage über die Qualität des Gerätes zu. Auch mit diesen Zeichen versehene Produkte sollten im Prüfumfang enthalten sein. Lagern Sie Ihre Prüfaufzeichnungen an brandsicheren Orten. Wenn es zu einem Brand kommt, sollten Sie in der Lage sein, die durchgeführten Prüfungen schriftlich belegen zu können.

Ihr Reinhold Kaim

7 Comments

  1. Duspole für den Elektriker
    8. März 2015 at 9:49 — Antworten

    Ein sehr informativer Artikel, vielen Dank Herr Kaim!
    Ich möchte kein Pessimist sein, aber ich schätze, dass viele Arbeitgeber diese Vorschriften nicht einhalten oder gar nicht von ihnen wissen. Daher hoffe ich, dass ihr Artikel viele erreichen wird.

    K. Klausen

  2. Maik Petrich
    28. Oktober 2015 at 9:52 — Antworten

    Ein sehr informativer und aufschlussreicher Artikel. Leider stimmt es das Unternehmer, gerade in kleinen Betrieben, diese Vorschriften nicht einhalten.

    Liebe Grüße Maik

  3. Werner
    24. November 2016 at 7:56 — Antworten

    weil hier im Artikel und auch seitens der Kommentatoren vermehrt darauf hingewiesen haben dass vor allem kleinere Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten, darf ich, als Betroffener (der vorschriften) doch festhalten, dass diese mit einigen finanziellem Aufwand verbunden ist! Nur wenn man daran arbeitet die administrativen Hürden zu verringern, wird sich das auch verbessern! Es ist die Politik gefordert!

    • 29. November 2016 at 8:38 — Antworten

      Hallo Werner,
      sicher, der Anspruch an die Gesetzeskonformität und die damit verbundenen Kosten sind für kleinere Organisationen selbstverständlich oftmals schwerer zu stemmen, als es in größeren Unternehmen der Fall ist. Die Sicherheit der Mitarbeiter ist jedoch auch in kleineren Unternehmen natürlich wichtig, besonders wenn Leib und Leben der Mitarbeiter betroffen sein können. Die Basis hierfür ist immer eine gute und gründliche Gefährdungsbeurteilung auf Basis der bindenden Verpflichtungen für das Unternehmen.

  4. Udo
    20. Dezember 2016 at 18:31 — Antworten

    Ich danke Ihnen für den interessanten Beitrag und die interessante Tabelle. Die regelmäßige Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist wirklich ein absolutes Muss. In dieser Richtung muss man sich auch immer wieder weiterbilden.

  5. Kim
    10. September 2022 at 15:29 — Antworten

    Bei unterschiedlichen Betriebsmitteln braucht man wahrscheinlich auch unterschiedlich Überprüfungsanlagen. Ohne die Prüfung würde es vermutlich viel häufiger zu Fehlern kommen. Die Produktion müsste öfter angehalten werden um Dinge zu reparieren.

  6. clara grün
    14. November 2023 at 22:10 — Antworten

    Danke für den Beitrag. Gut zu wissen, dass Brände häufig durch defekte, elektrische Einrichtungen entstanden. Daher ist der Elektrobefund fürs Gewerbe wichtig und ich werde ihn auch umgehend in meiner Firma durchführen lassen.

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