Rechtssicheres Qualitätsmanagement – Ihr Schutz vor deliktischer Haftung
Auszug aus einem Rechts-Glossar: „Organisationsverschulden“ = „Verschulden für Mängel in der Organisation der Betriebsabläufe. Trifft stets die leitenden Personen und begründet eine weitgehende Haftung“. Wie schön wäre es, wenn sich das in diesem Zusammenhang angesprochene Verschulden nur auf die Organisation, also die juristische Person, beziehen würde. Da es jedoch nicht …