Qualitätskontrolle beim Wareneingang – So wahren Sie Ihre Rechte!
Ein Bauunternehmer bezog von einem Türenhersteller 100 nach Aufmaß herzustellende Haustüren. Nach Anlieferung baute er die Türen in das Objekt seines Auftraggebers ein und stellte zwei Monate danach fest, dass der Türlack der Reinigung mit einem normalen Haushaltsreiniger nicht standhält. Der Versuch des Bauunternehmers seine Gewährleistungsansprüche vor Gericht durchzusetzen …