Zeugnisformulierung – Der Arbeitszeugnis Geheimcode
Kaum ein arbeitsrechtliches Thema wird so ausgeprägt diskutiert, wie das der Erstellung von Arbeitszeugnissen. In § 109, Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) hat der Gesetzgeber versucht, die gängige Praxis des „Zeugnisgeheimcodes“ zu entschärfen, indem das Zeugnis „keine Merkmale oder Formulierungen enthalten darf, die den Zweck haben, eine andere als aus …