Was müssen Sie bei der Erstunterweisung neuer Mitarbeiter beachten?
Die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten bzw. die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter ist gem. §12 ArbSchG für alle Arbeitgeber verpflichtend durchzuführen. Sie dient der Sicherheit sowie dem betrieblichen Gesundheitsschutz. Gerade der ersten Unterweisung kommt eine besondere Rolle zu, da das Unfallrisiko zu Beginn besonders hoch ist. Statistiken belegen, dass es gerade in den ersten Jahren der Betriebszugehörigkeit vermehrt zu Arbeitsunfällen kommt. Dies liegt u.a. daran, dass Beschäftigte die Umfeldrisiken des Arbeitsplatzes noch nicht ausreichend kennen und die geltenden Regeln sowie Vorschriften erst noch verinnerlichen müssen.
Erstunterweisungen erfolgen nicht nur bei neuen Mitarbeitern sondern ebenfalls bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder der Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Beschäftigten im Betrieb. Die Erstunterweisung kann arbeitsplatzspezifisch adaptiert werden. Die Verantwortung für die Durchführung von Unterweisungen liegt beim Arbeitgeber, kann jedoch delegiert werden.
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