Die Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen als Grundlage für systematischen Arbeitsschutz – § 6 der Gefahrstoffverordnung – Serie Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Teil 1
Haben Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit mit Gefahrstoffen zu tun, sind sie besonderen Risiken ausgesetzt. Diese Risiken müssen im Rahmen eines funktionierenden Arbeitsschutzes durch geeignete Maßnahmen minimiert und beherrscht werden. In § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist deshalb festgelegt, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, um festzustellen, ob Angestellte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben …