Sicherheit-von-Maschinen
Arbeitsschutzmanagement ISO 45001

Sicherheit von Maschinen und Anlagen – Dies fordert die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz ProdSG

Für die Sicherheit von Maschinen und Anlagen, die auf dem Markt bereitgestellt werden, ist in erster Linie der Hersteller verantwortlich. Dieser muss sicherstellen, dass Maschinen beim Inverkehrbringen, also dem erstmaligen Bereitstellen auf dem Markt (§ 2 Nr. 15 Produktsicherheitsgesetz, ProdSG), die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhang I der Maschinenrichtlinie …

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