QM Qualitätsmanagement ISO 9001 Prozesse

ISO 31000 Risikomanagement – Kontrolle & Transparenz im Unternehmen

Durch die Führungsetagen deutscher Unternehmen weht ein rauer Wind. Entscheider im Unternehmen unterliegen der so genannten „Organhaftung“ und tragen ein immer höheres Risikomanagement VorlagenpaketRisiko, denn Sie laufen Gefahr bei Fehlentscheidungen gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen zu haften. Abweichend vom Grundsatz, dass die Schuld bewiesen werden muss, bürdet der Gesetzgeber (z.B. mit dem Aktiengesetz) den Organmitgliedern die Beweislast auf. Der Ausweg? Nutzen Sie Ihr Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 (oder führen Sie gleich ein Risikomanagementsystem nach ISO 31000 ein)!


DAS HAUPTRISIKO LIEGT IN DER INNENHAFTUNG

Was viele Führungskräfte, die formell Unternehmerpflichten übernommen haben, nicht berücksichtigen ist die Tatsache, dass ihr größtes Haftungsrisiko in der Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen, also der Innenhaftung liegt. Dies gilt z.B. für AGs ebenso wie für GmbHs. Gerade in wirtschaftlich

problematischen Zeiten werden, wenn die Zahl der Unternehmenszusammenbrüche steigt, die Gesellschaften eher versuchen mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den verantwortlichen Entscheidern auch gerichtlich durchzusetzen.

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RISIKOMANAGEMENT IST EINE (RECHTLICH) VERANKERTE PFLICHT

Die Einrichtung eines Risikomanagementsystems (nach ISO 31000) ist durch das KonTraG zwar nur für Ags unmittelbare Pflicht, durch die so genannte Ausstrahlungswirkung betrifft dies jedoch auch andere Gesellschaftsformen, wie z.B. GmbHs. Bei der ISO 9001 nach Stand 2008 hat auch die ISO das Thema Risiko im Qualitätsmanagement explizit verankert, indem die Norm im Kapitel „0.1 Allgemeines“ fordert:

Gestaltung und Verwirklichung des Qualitätsmanagementsystems einer Organisation werden wie folgt beeinflusst,

a) ihr Umfeld, Änderungen in diesem Umfeld und die mit diesem Umfeld verbundenen Risiken, …

Vom Gesetzgeber wird nicht vorgeschrieben, wie das Risikomanagement im Einzelnen auszusehen

hat. Fakt ist jedoch, dass ein solches System betriebsindividuell, abhängig von Branche, Größe, Struktur etc. ausgestaltet werden muss. D.h., hier sind sich die Gerichte und die ISO einig.


SO SICHERN SIE EIN RISIKOGERECHTES VERHALTEN

Die nachfolgende Tabelle nennt Ihnen einige Ansatzpunkte, wie Unternehmen sich aus Sicht des Gesetzgebers pflichtgemäß verhalten sollten. Noch ein wichtiger Punkt: Legen Sie im Rahmen der Lenkung von Aufzeichnungen (4.2.4) die relevanten Nachweisdokumente fest, denn was nicht in der Akte steht, ist nicht in der Welt!

Risikogerechtes Verhalten

Viel Erfolg, Ihr Reinhold Kaim

1 Comment

  1. Martin Schulz
    25. Februar 2014 at 12:47 — Antworten

    Sehr geehrter Herr Kaim,

    mit Interesse haben ich Ihren Artikel gelesen und auch das Toolpaket Risikomanagement von der Vorest AG erworben. Haben Sie evtl. noch weitere „Beispielhafte Forderungen an ein Risikogerechtes Verhalten“, damit ich meine Geschäftsführung von der Notwendigkeit überzeugen kann, unser zertiiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2008 um risiko-relevante Themen zu erweitern.

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichem Gruß

    Martin Schulz
    swb Messung und Abrechnung GmbH
    Bremen

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