Energie ISO 50001 & EN 16247

ISO 50001, EMAS, „alternative Systeme“, Energieaudits – was ist was im Energiemanagement?

Für viele Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit hohem Stromverbrauch sind Energiemanagement Systeme bereits „alte Bekannte“, da sie seit 2011 für die Reduzierung der EEG-Umlage gefordert waren. Mit den am 01.01.2013 in Kraft getretenen Fassungen des Strom und Energiesteuergesetzes wurde auch die Erstattung von Strom- und Energiesteuern im Rahmen des „Spitzenausgleichs“, die eine weitaus größere Zahl von Unternehmen des produzierenden Gewerbes betrifft, an die Einführung eines Energiemanagement Systems gebunden. Neben einem Energiemanagement System nach ISO 50001 sind dabei auch Umwelt-Management Systeme nach EMAS, „alternative Systeme“ für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Energieaudits nach DIN EN 16247 -1 erlaubt. In diesem Beitrag sehen wir uns an, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt und lernen den Unterschied zwischen Energieaudits und den Audits eines Energiemanagement-Systems kennen.


Der politische Weg hin zu Energiemanagement

Damit die mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) am 01.04.2000 eingeführte „EEG-Umlage“, mit der Energie aus erneuerbaren Quellen gefördert wird, nicht zu Wettbewerbsnachteilen bei stromintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes führt, wurde 2003 für Unternehmen mit einem großem Stromverbrauch und hohen Stromkosten die Möglichkeit eingeführt, die EEG-Umlage auf Antrag begrenzen zu lassen. Mit dem EEG 2004 wurde die hierfür geforderte Höhe des Stromverbrauchs auf 10 Gigawattstunden pro Jahr (GWh/a) und das Verhältnis Stromkosten zu Bruttowertschöpfung auf 15 Prozent abgesenkt. Am 23.08.2007 beschloss die Bundesregierung ein „integriertes Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP), mit dem die Kohlendioxidemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 sinken sollen.


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Punkt 6 dieses Programms betraf die „Einführung moderner Energiemanagement Systeme“, mit denen „die umfangreichen Effizienzverbesserungspotenzialen in der Industrie realisiert werden“ sollten. Diese Einführung begann mit dem EEG 2009: Für die Begrenzung der EEG-Umlage wurde die zusätzliche Anforderung eingeführt, dass „eine Zertifizierung erfolgt ist, mit der der Energieverbrauch und die Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden sind.“ Wie diese Zertifizierung genau auszusehen hatte, legte das für die Begrenzung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einem Merkblatt fest: Zunächst gab es eine eigene „BAFA-Zertifizierung“, aber ab 2011 wurden Umweltmanagementsysteme nach EMAS Verordnung und ISO 14001 (mit Zusatzangaben) oder Energiemanagement Systeme nach DIN 16001 bzw. deren Nachfolger Norm ISO 50001 gefordert.

Sie möchten ein Energiemanagementsystem zur Zertifizierung bringen? – Hier haben wir die Tipps zum Zertifizierungsablauf

Video: Revision ISO 50001:2018

Video: ISO 50001 – Überblick über die Norm

Mittlerweile gelten nur EMAS-Registrierungen und ISO-50001-Zertifikate als Nachweis. Seit dem 01.01.2013 ist auch die Erstattung von Strom- und Energiesteuern, der sogenannte „Spitzenausgleich“ nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG, an die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS oder eines Energiemanagement Systems nach ISO 50001 gebunden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kommen auch „alternative Systeme“ in Frage. Was „alternative Systeme“ sind, legt die „Spitzenausgleich- Effizienzsystemverordnung“ (SpaEfV) vom 05.08.2013 fest: Entweder ein Energieaudit nach DIN EN 16247 -1 oder ein System nach Anlage 2 der SpaEfV. Für die Jahre 2013 und 2014 gelten noch Übergangsvorschriften, die Einführung dieser Energiemanagement Systeme muss begonnen haben, aber noch nicht abgeschlossen sein. Damit erkennt der Gesetzgeber nunmehr als „modernes Energiemanagement System“ an:

  • Umweltmanagementsysteme nach EMAS
  • Energiemanagement ISO 50001 – System
  • sowie bei KMU auch: Energieaudits nach DIN EN 16247 -1„Alternative Systeme“ nach SpaEfV, Anlage 2.

Energieaudit EM

Zukünftig sind Energieaudits für alle Unternehmen gefordert

Auch Unternehmen, die bisher hiervon nicht betroffen waren, müssen sich zukünftig mit dem Thema beschäftigen: In der „Energieeffizienz Richtlinie“ (2012/27/EU), die bis zum 05.06.2014 von den Mitgliedsstaaten umzusetzen ist, wird im Artikel 8 „Energieaudits und Energiemanagement Systeme“ von allen Unternehmen, die kein KMU sind, (bis zum 05.12.2015 und danach mindestens alle 4 Jahre) ein Energieaudit, das in Anhang VI der Richtlinie definierten Anforderungen genügt, gefordert. Unternehmen, die über ein zertifiziertes Umwelt- oder Energiemanagement System verfügen, sind hiervon ausgenommen, wenn dieses die Anforderungen an ein Energieaudit umfasst. Für KMU sollen Programme entwickelt  werden, um sie zu ermutigen, Energieaudits durchzuführen und anschließend die Empfehlungen dieser Audits umzusetzen. Über die Umsetzung der Richtlinie werden wir an dieser Stelle berichten.


Die Anforderungen der Energiemanagementsysteme

Der wichtigste Unterschied vornweg: Während Umweltmanagementsysteme nach EMAS und Energiemanagementsysteme nach ISO 50001  „echte“ Managementsysteme sind, die auf dem vollständigen PDCA-Zyklus basieren, sind Energieaudits nach DIN EN 16247 -1 und Systeme nach Anlage 2 der SpaEfV eigentlich nur Bestandsaufnahmen (siehe Abb.). Sie enden mit der Bewertung der Einsparpotenziale. Der Gesetzgeber hofft wohl, dass die Kenntnis wirtschaftlicher Einsparpotenziale auch zu ihrer Realisierung führt.

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„Alternative Systeme“ nach Anlage 2 der SpaEfV:

Nach § 3 SpaEfV gelten Energieaudits entsprechend DIN EN 16247 -1, Ausgabe Oktober 2012, die mit einem Energieauditbericht gemäß Anlage 1 der Verordnung (die dem Abschnitt 5.6.2 der Norm genau entspricht) abschließen sowie Systeme gemäß Anlage 2 als „alternative Systeme“. Das alternative System nach Anlage 2 SpaEfV fordert eine Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger, der Energieverbraucher sowie eine Bewertung der Einsparpotenziale. An die einzelnen Schritte sind Anforderungen festgelegt, die Informationen sind in vorgegebenen Tabellen zu dokumentieren. Die Geschäftsführung muss einmal jährlich auf Grundlage der Ergebnisse „entsprechende Beschlüsse über Maßnahmen und Termine“ fassen.

Energieaudits nach DIN EN 16247 -1:

Die DIN EN 16247 -1 definiert ein Energieaudit als eine „systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit ProSys_01-2014:Layout 1 12.12.2013 08:33 Seite 4 Prozesse und Systeme in der Anwendung dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten“ (Begriffe 3.1). Damit unterscheidet es sich vom Audit eines Energiemanagement Systems, das überprüft, ob die Anforderungen an ein (bereits bestehendes) Energiemanagement System erfüllt werden, also z.B. ob die eigenen Anforderungen umgesetzt werden, ob es normkonform ist und ob es die energiebezogene Leistung verbessert. Es  entspricht – wie auch das alternative System nach Anlage 2 der SpaEfV – eher der energetischen Bewertung, einem zentralen Planungsschritt der ISO 50001.

Neben Anforderungen an den einleitenden Kontakt und eine Auftakt-Besprechung stellt die DIN EN 16247 -1 detaillierte Anforderungen an die Datenerfassung, fordert einen „Außeneinsatz“ (Inspektion des zu prüfenden Objekts), u.a. um Arbeitsabläufe, Nutzerverhalten und ihren Einfluss auf Energieverbrauch und Effizienz zu verstehen sowie eine Analyse, die unter anderem Energieflüsse und Energiebilanz sowie das Muster der Energienachfrage im Zeitverlauf umfasst. Dabei identifizierte Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz werden evaluiert, wobei u.a. erforderliche Investitionen, finanzielle Einsparungen, technische Wechselwirkungen und andere mögliche Gewinne zu berücksichtigen sind. Im Bericht werden die Möglichkeiten priorisiert und mit Vorschlag für ein Umsetzungsprogramm dargestellt und das Energieaudit sowie die Kriterien für die Priorisierung der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz dargestellt.


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Kommende Normen zu Energieaudits:

Bereits als Entwurf liegen die DIN 16247 – 2, 3 und 4 vor, die spezifische Anforderungen für Energieaudits bei Gebäuden, Prozessen und Transporten enthalten. Auch die ISO erarbeitet zurzeit eine Norm für Energieaudits, die ISO 50002. Diese liegt ebenfalls als Entwurf vor (Stand 06/2013), nach ihrer Veröffentlichung wird sie vermutlich die DIN EN 16247 ablösen. Energieaudits sind in der ISO 50002 ähnlich definiert wie in der DIN 16247 -1 und auch die Anforderungen ähneln sich. Sobald die endgültige Fassung der Norm veröffentlicht ist, werden wir diese hier vorstellen. Energiemanagement Systeme nach ISO 50001 die im Dezember 2011 verabschiedete DIN EN ISO 50001 ähnelt im Aufbau der ISO 14001 und folgt dem PDCA-Zyklus der Managementsysteme: Beruhend auf einer Energiepolitik wird eine Energieplanung durchgeführt, zu der die Ermittlung rechtlicher Anforderungen zu Energieeinsatz, Energieverbrauch und Energieeffizienz sowie eine energetische Bewertung (die inhaltlich einem Energieaudit im Sinne der DIN 16247 -1 entspricht) sowie die Festlegung von Energiezielen und die Einführung von Aktionsplänen zur Zielerreichung umfasst.sicher planen, durchführen und nachbereiten und so die Anforderungen an die EN 16247 erfüllen.

Die Anforderungen an die Umsetzung entsprechen in vielen Punkten denen der ISO 14001 und anderer Normen (Schulung, Kommunikation, Dokumentation, Dokumentenlenkung und Ablauflenkung), verbindlich sind darüber hinaus Regelungen zur Auslegung neuer oder veränderten Anlagen. Hier sind Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz in Betracht zu ziehen, ebenso die Möglichkeiten zur Beschaffung energierelevanter Dienstleistungen, Produkte, Einrichtungen sowie die Beschaffung von Energie. Ebenso entsprechen die Anforderungen an die Überprüfung denen bekannter Normen: Die wesentlichen Energieeinsätze, Leistungskennzahlen und Zielerreichung müssen überwacht werden, interne Audits durchgeführt und Abweichungen mit Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen abgestellt werden. Auch eine regelmäßige Managementbewertung muss durchgeführt werden.

Umweltmanagementsysteme nach EMAS VO(1221/2009/EG):

Als Alternative zur Einführung eines eigenen Energiemanagement Systems werden auch Umweltmanagementsysteme nach EMAS Verordnung VO anerkannt. Diese beruhen auf der ISO 14001, in einigen Bereichen sind die Anforderungen aber verschärft. Der in der Praxis wichtigste Unterschied ist die in der EMAS Verordnung VO geforderte Kommunikation mit der Öffentlichkeit, für die ein eigenes Dokument, die Umwelterklärung, zu erstellen ist. In diese gehören auch Kernindikatoren zur Umweltleistung (wie der Energieverbrauch in MWh/a oder GJ/a und der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen als Indikatoren für Energieeffizienz).

Für Unternehmen, die die geforderte offene Kommunikation über ihre Umweltleistung nicht scheuen und bereits über ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 verfügen, ist ein Umweltmanagementsystem nach EMAS oft die einfachste Möglichkeit, weiterhin den Spitzenausgleich genießen zu können. Allerdings besteht dann die Gefahr, mangels einer detaillierten Erhebung der Energieflüsse und einer Bewertung der Energieeffizienz der großen Energieverbraucher das vorhandene und oft wirtschaftlich nutzbare Effizienzpotenzial zu vernachlässigen.

 

Viel Erfolg bei der Umsetzung und bis demnächst. Ihr Jürgen Paeger    Siehst du?


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3 Comments

  1. Julian
    4. September 2015 at 12:59 — Antworten

    Ich als Unternehmer musste jetzt vor kurzem ein solches Energieaudit durchführen lassen. So schlimm, wie ich es mir anfangs vorgestellt hatte, war es nicht. Wir hatten das Glück mit einem sehr kompetenten Team zusammenarbeiten zu dürfen.

    Gruß
    Julian

  2. Christopher Seidel
    28. August 2020 at 8:52 — Antworten

    Super geschriebener und informativer Artikel :-). Eine sehr gute Aufstellung. In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen

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