Arbeitsschutzmanagement ISO 45001QM Qualitätsmanagement ISO 9001 Prozesse

QM-Schulung mit Arbeitsschutz-Unterweisung kombinieren

„Fehlende Unterweisung – Arbeitgeber muss Krankheitskosten ersetzen“. Diese Schlagzeile bezog sich auf den Unfall eines ausländischen Bauarbeiters, der nach dem Aufbringen eines Bitumen-Anstrichs in einem fensterlosen Raum, diesen kurze Zeit danach mit einem Flämmgerät betrat und damit das inzwischen entstandene Gas-Luft-Gemisch entzündete. Er erlitt dabei schwere Brandverletzungen. Der Arbeitgeber wies darauf hin, dass er dem Beschäftigten ein Sicherheitsdatenblatt ausgehändigt hätte und der Mitarbeiter die darin enthaltenen Warnhinweise zum Umgang mit Bitumen nicht befolgt habe. Das Gericht verurteilte trotzdem den Arbeitgeber mit der Begründung, er hätte den Mitarbeiter ohne ausreichende Unterweisung mit den gefährlichen Arbeiten nicht beauftragen dürfen und habe sich daher grob fahrlässig verhalten. Der Arbeitgeber hätte unter anderem nicht berücksichtigt, dass der Mitarbeiter das Sicherheitsdatenblatt wegen mangelnder Deutschkenntnisse gar nicht hätte verstehen können (OLG Frankfurt, 9.11.2004, Az. 16 U 112/04). Ähnliche Fälle zeigen, mit der Unterweisungsaufgabe ist nicht zu spaßen! Die Umsetzung ist also Pflicht. Berücksichtigen Sie jedoch dabei, keine zweite „Baustelle“ zu eröffnen, sondern verknüpfen Sie die QM- und ASI-Schulungsmaßnahmen.


Überschneidungen der Schulungen QM und ASI

Die entscheidende Frage bei der Koordination der Schulungen der Bereiche Qualitätsmanagement und Arbeitssicherheit ist die, ob Redundanzen zu erkennen sind. Wie wird zum Beispiel ein Mitarbeiter reagieren, wenn er heute eine Schulung zu den qualitätsrelevanten Aspekten seiner Tätigkeit erhält und morgen aber die arbeitssicherheitsrelevanten Kriterien geschult werden? Lassen sich diese Aspekte überhaupt voneinander trennen?

Deutlicher wird das Bild, wenn wir die Situationen abgrenzen, die typischerweise Schulungsbedarfe hervorrufen und deren Relevanz für Schulungsaktivitäten im QM und der Arbeitssicherheit ermitteln (rechte Grafik).

Normanforderungen zur Unterrichtung und Unterweisung

DIN EN ISO 9001, 7.2 Kompetenz, Schulung und Bewusstsein
Die Organisation muss

a) die notwendige Kompetenz des Personals, dessen Tätigkeiten die Erfüllung der Produktanforderungen beeinflussen, ermitteln,
b) wo zutreffend, für Schulung sorgen oder andere Maßnahmen ergreifen, um die notwendige Kompetenz zu erreichen,
c) die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen beurteilen,
d) geeignete Aufzeichnungen zu Ausbildung, Schulung, Fertigkeiten und Erfahrung führen.


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Rechtsvorschriften zur Unterrichtung und Unterweisung

Betriebsverfassungsgesetz § 81 – Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer vor Beginn der Beschäftigung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen dieser bei der Beschäftigung ausgesetzt ist, sowie über die Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren und die nach § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes getroffenen Maßnahmen zu belehren.

Arbeitsschutzgesetz § 12 – Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen … und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

Unfallverhütungsvorschriften, z.B. BGV A1 – § 4 Unterweisung der Versicherten
Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit … zu unterweisen… Die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

Verschiedene Gesetze und Verordnungen
Z.B. Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), beispielsweise von Schutzhandschuhen – § 3 PSA-Benutzungsverordnung, Unterweisung über Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen – § 14 Gefahrstoffverordnung, halbjährlich durchzuführende Unterweisung von Jugendlichen – § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz, u.v.m..

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Diese Analyse macht deutlich, dass der Auslöser einer QM-Schulung in allen Fällen ebenso eine ASI-Schulung bedingt.
Die oben dargestellten Auszüge aus der DIN EN ISO 9001 und einigen relevanten Rechtsvorschriften bilden die Basis für diese Einschätzung. In den Rechtsnormen sind einige der festgestellten Unterweisungs- bzw. Schulungsbedarfe explizit genannt (!).

Video: High Level Structure der ISO 45001

Video: ISO 45001 Vorteile und Nutzen


Diese Unterweisungsformen sollten Sie berücksichtigen

Abhängig vom Unterweisungsziel und von den Unterweisungssituationen ist es sinnvoll unterschiedliche Unterweisungsformen abzugrenzen:

Die Einzelunterweisung
… ist in den Fällen Neueinstellung von Mitarbeitern, Einsatz von Leiharbeitnehmern oder Umsetzung/Versetzung einer Person in andere Arbeitsbereiche oder bei Beobachtung problematischen Verhaltens bestimmter Personen die sinnvollste Unterweisungsform

Die Gruppenunterweisung
… sollte in solchen Fällen genutzt werden, die sich auf Arbeitsteams auswirken. Dies sind z.B. Veränderungen an Arbeitsplätzen, Veränderungen von Arbeitsprozessen, Anschaffung neuer Maschinen und Einrichtungen.


Weitere günstige Gelegenheiten für kombinierte Unterrichtung und Unterweisung

Viele Organisationen führen an bestimmten Tagen in der Woche oder im Monat Mitarbeiterbesprechungen, Qualitätszirkel, Jour Fixe und ähnliches durch, um die aufgetretenen Probleme bei der Arbeit zu besprechen. Reichern Sie diese Besprechungen regelmäßig mit Themen zu Qualitätsmanagement sowie Gesundheits- und Sicherheitsmanagement an. Beispiele sind aktuelle Probleme mit (Sicherheits-)Einrichtungen; Schwierigkeiten im Umgang mit der Software; Unstimmigkeiten im Arbeitsablauf, (Stress, Zeitdruck). Nach vorheriger Vereinbarung mit dem Betriebs- bzw. Personalrat könnten auch Betriebs- und Abteilungsversammlungen der Interessenvertretung der Mitarbeiter für übergeordnete Themenkomplexe genutzt werden. Themen, wie die Kommunikation neuer Gesetze, Verordnungen, Normen oder problematische Vorkommnisse, die alle betreffen, bieten sich hierfür an.
Im Falle einer Betriebsversammlung hat zwar der Betriebsrat und nicht der Arbeitgeber das „Hausrecht“. Dieser wird jedoch im Sinne der Mitarbeiter nachvollziehen können, dass diese Veranstaltung sinnvoll für die Weitergabe von Information genutzt werden kann. 


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Methoden für kombinierte Unterrichtung und Unterweisung

Auch bei der Wahl der Unterweisungsmethoden unterscheidet sich die Unterrichtung bzw. Unterweisung von qualitätsrelevanten Inhalten nicht von solchen der Arbeitssicherheit. Es gilt: Die Unterrichtung und Unterweisung muss ausreichend, vollständig und verständlich sein und an die Erfahrungen der Beschäftigten anknüpfen. Eine Erfolgskontrolle ist ebenso in beiden Fällen gefordert (z.B. durch einen bewertenden Fragebogen, Beobachtung, Leistungsmessung). Die Arbeitspsychologie, die Arbeitspädagogik und die Grundsätze der Erwachsenenbildung müssen beachtet werden. Wählen Sie, je nach Anwendungsfall, eine der nachfolgend genannten Methoden:

In den Arbeitsablauf integrierte Einzelunterweisungen.
Nutzen Sie diese Methode z.B. für die Schulung des Umgangs mit neuem technischen Gerät im konkreten Arbeitsablauf.

Moderierte, gesprächsorientierte Unterweisung in Kleingruppen.
Ist das Hauptziel die Besprechung, Erörterung von Problemen und Lösungen, bietet sich diese Form der Unterweisung an. Je nach operativer Ausprägung sollte die Durchführung in einem Besprechungsraum mit angenehmer Atmosphäre oder am Arbeitsplatz stattfinden.

Strukturierte Informationsweitergabe einzeln oder in Gruppen.
Diese Methode dient der Schulung der Umsetzung von Betriebs- und Arbeitsanweisungen, da hier die klar gegliederte Informationsweitergabe an die Beschäftigten, z.B. bei Maschinenbedienung, Umgang mit Störmeldungen im Vordergrund steht.

Wahrnehmungs- und Handlungstraining einzeln oder in Gruppen.
Diese Methode eignet sich zur Unterstützung einer Verhaltensänderung. Zielgruppen sind Mitarbeiter, die einen höheren Anteil eigenverantwortlicher Umsetzung beinhalten oder besonderen Gefahrensituationen ausgesetzt sind (z.B. Brand-, Verkehrsgefahren, mögliche Schädigung Dritter, …).

Selbstunterweisung mit vorgegebenem Material.
Selbstunterweisungen verursachen den geringsten Personalaufwand. Dass sich die Beschäftigten selbst trainieren, macht jedoch nur Sinn bei hoher Qualität der Medien (z.B. Simulationsprogramme) und wenn das Ergebnis hinterher besprochen wird.

Die Gegenzeichnung signalisiert dem Mitarbeiter – dies ist wichtig!
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 fordert, dass eine Arbeitssicherheitsunterweisung dokumentiert werden muss. Auch hier ist die DIN EN ISO 9001 gleich lautend, da laut Kapitel 6.2.2 c) geeignete Aufzeichnungen zu Ausbildung, Schulung, Fertigkeiten und Erfahrung zu führen sind.

Ein Hinweis: Lassen Sie den Mitarbeiter grundsätzlich gegenzeichnen. Dies unterstreicht die Wichtigkeit des Gelernten!

Reinhold Kaim (QMB)


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